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Umsetzung eines Artenschutzportals

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In einem Artenschutzportal sollen nach Vorstellungen des Bundestages georeferenzierte Informationen veröffentlicht werden, die Aussage zu einem möglichen Schutzstatus von Gebieten sowie vorkommenden Tier- und Pflanzenarten umfassen. Dafür sollen die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen dazu verpflichtet werden, vorliegende Informationen zum Artenschutz dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist laut Unterrichtung die Hoffnung, dass über das Portal ein Beschleunigungseffekt für den Stromnetzausbau erzielt werden könne.

Für die Einrichtung eines digitalen Artenschutzportals des Bundes braucht es eine bundesweite Harmonisierung der Daten. Dafür könnten fachliche oder geometrische Veränderungen an den bei den Bundesländern liegenden Datenbeständen notwendig sein, heißt es in dem als Unterrichtung (19/16545) vorliegenden Bericht der Bundesregierung "über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals". Durch die Heterogenität der Daten sei "mit hohem zusätzlichen Aufwand auf Bundesseite" zu rechnen, der eine breite Zuarbeit der Länder erfordere, schreibt die Regierung.

Das schrittweise aufzubauende Portal soll ab 2022 "für alle Vorhabenträger im Bereich Stromnetzausbau und Ausbau der Windenergie an Land" zugänglich gemacht werden, heißt es in der Unterrichtung weiter. Der finanzielle Aufwand werde auf circa 1,5 Millionen Euro für die Entwicklung und auf 300.000 Euro pro Jahr für den Betrieb des Portals geschätzt. Personell müsse mit mindestens fünf (Plan-)Stellen gerechnet werden.

Während Naturschutzdaten wie etwa zur Schutzgebietskulisse bereits jetzt bundesweit über das Geoportal des BfN zur Verfügung stehen, seien georeferenzierte Daten zu Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten nur punktuell verfügbar und "nicht zentral über ein Bundesportal ansteuerbar", heißt es in der Unterrichtung weiter. Bei der Nutzung von Daten, die von "Vorhabenträgern oder auch von Ehrenamtlichen erhoben wurden" seien außerdem urheberrechtliche Einschränkungen der Nutzungsrechte zu erwarten. Auch "mitunter erhebliche Zeitabstände" bis zur nächsten Aktualisierung vorhandener Datenbestände könnten die Nutzbarkeit von Daten einschränken, schreibt die Bundesregierung.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , hib


Bericht über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines Artenschutzportals (Naturschutzdaten für den Stromnetzausbau)