VBIO

Mitglieder
Der VBIO ist das gemeinsame Dach für
über 4.500 individuelle Mitglieder
26 institutionelle Mitglieder (Fachgesellschaften) mit über 25.000 Mitgliedern
76kooperierende Mitglieder (Firmen, Fakultäten und Institute)


Gremien

Bundesdelegiertenversammlung
Oberstes Organ des VBIO ist die Bundesdelegiertenversammlung (BDV). Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Sie setzt sich zusammen aus dem Präsidium und je einem gewählten Delegierten aus den Landesverbänden und den Fachgesellschaften.
Die BDV ist unter anderem zuständig für:

  • Wahl und Abberufung des Präsidiums, des Beirates und der Kassenprüfer
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums
  • Genehmigung des Kassenberichts sowie Beschlussfassung der Budgetpläne
  • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
  • Entlastung des Präsidiums
  • Festsetzung der Beiträge und der Höhe der Landesverbandsanteile
  • Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingegangene Anträge

Präsidium
Der VBIO wird von einem Präsidium geleitet. Die Vertretung als Vorstand im Sinne des § 26 BGB obliegt dem Präsidenten und dem Schatzmeister.

Beirat
Ein Beirat berät das Präsidium in allen herausragenden Fragen der Vereinsarbeit.

Arbeitsgremien
Ehrenamtlich tätige Sektionen, Arbeitskreise und Referentengestalten die inhaltliche Arbeit mit.

Ständige Ausschüsse (StAu) 
Die Mitglieder der StAus beobachten das jeweilige Themenfeld und initiieren gegebenenfalls proaktiv Projekte. Ihre Aktivitäten tragen sie in das Gesamtpräsidium. In den StAus wirken neben Präsidiumsmitgliedern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen sowie Beiratsmitglieder und eingeladene Expertinnen und Experten mit.
Derzeit sind folgende Ständige Ausschüsse aktiv:

  1. Publikationswesen
  2. Public Relations
  3. Finanzen & Akquise
  4. Bildung
  5. Beruf & Karriere
  6. Landesverbände & Fachgesellschaften

Nähere Informationen zu den Gremien des VBIO entnehmen Sie bitte direkt der Satzung


Finanzierung
Der VBIO finanziert sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen seiner individuellen und institutionellen Mitglieder (den wissenschaftlichen Fachgesellschaften).