Die Staatengemeinschaft der UN hat nach einem langjährigen Planungsprozess 2010 die Einsetzung eines zwischenstaatlichen Gremiums beschlossen, das die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Themenfeldern Biodiversität und Ökosystemleistungen bündelt und draus Handlungsempfehlungen für den Schutz der Biodiversität ableiten kann. Der “Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services” (IPBES) kommt eine vergleichbare Rolle für die Biodiversität zu wie dem Weltklimarat (IPCC) für die Klimapolitik.
Allerdings können die Strukturen des IPCC nicht einfach auf das Feld der Biodiversität übertragen werden, da dieses komplexer ist und mehr Einflussfaktoren wirken: Während der Klimawandel zwar durch lokale Emissionen entsteht, wirkt er auf globaler Ebene und kann auch so erfasst werden. Auslöser des Biodiversitätsverlustes (z. B. der Landnutzungswandel oder die Übernutzung von Ressourcen wie Fischgründen) wirken lokaler, werden aber von globalen Prozessen in Wirtschaft und Politik gesteuert.
Das IPBES benennt vier Aufgabenbereiche seines Mandates:
Zu den Leitprinzipien, die sich das IPBES gesetzt hat, zählen unter anderem:
Oberstes Gremium des IPBES ist das Plenum, in dem sich Vertreter der Ministerien der Mitgliedsstaaten und Teilnehmerorganisationen finden. Das IPBES finanziert sich über freiwillige Beiträge von Staaten, Einrichtungen der Vereinten Nationen, der Globalen Umwelt-Fazilität (GEF), anderen zwischenstaatlichen Organisationen und Interessensvertretern z. B. aus dem privaten Sektor und Stiftungen. Über die Mittelverwendung entscheidet das IPBES-Plenum, also die Vollversammlung aller teilnehmenden Staaten.
Gut aufbereitete Informationen zu Struktur, Aktivitäten und Angeboten des IPBES gibt es auf der Seite der deutschen IPBES-Koordination