Das 2014 rechtskräftig gewordene Nagoya-Protokoll repräsentiert ein verbindliches internationales Abkommen zur Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung dieser Ressourcen (Access and Benefit Sharing, ABS) und verbundenem traditionellem Wissen. ABS verknüpft einen angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen mit einem gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich.
Dies berührt Pharmazie, Landwirtschaft und andere Anwendungsfelder, aber auch ganz massiv die Grundlagenforschung. ABS könnte zu einer gerechten Verteilung des wirtschaftlichen Nutzens aus grenzüberschreitend verwendeter genetischer Ressourcen beitragen. Andererseits wird Wissenschaftlern mit den derzeit geltenden Regeln zusätzlicher bürokratischer Aufwand auferlegt.
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Deutschland ratifiziert das Nagoya-Protokoll am 22. April 2016. Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben sowie Eingriffsbefugnisse und legt Sanktionen fest, die zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland notwendig sind.
Zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz.
Der VBIO beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich im Rahmen des Nagoya Protokolls und der daraus abgeleiteten Regularien auf europäischer und nationaler Ebene.
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