VBIO

Access and Benefit Sharing: Hintergrund

Die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity - CBD) wurde 1992 beim “Erdgipfel” in Rio de Janeiro beschlossen und trat Ende 1993 in Kraft. Die CBD ist das erste globale Übereinkommen, das alle Aspekte biologischer Vielfalt umfasst: Den Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und den fairen und gerechten Vorteilsausgleich, der aus der Nutzung genetischer Ressourcen entsteht. In Artikel 15 der CBD hat die internationale Staatengemeinschaft  schon 1992 (erstmals) die souveränen Rechte der Staaten an den genetischen Ressourcen in ihrem Hoheitsgebiet anerkannt.

Seitdem gilt die Regel, dass Staaten den Zugang zu Pflanzen, Tieren und sonstigen Lebewesen in ihrem Land – sog. „genetischen Ressourcen“ – von ihrer Zustimmung abhängig machen können und eine Beteiligung an den Vorteilen verlangen können, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

Dieses „ABS-Prinzip“, also die Koppelung von Zugang (Access) einerseits und gerechtem Vorteilsausgleich (Benefit Sharing) andererseits, ist seitdem für zahlreiche biodiversitätsreiche Länder Grundlage und Voraussetzung für die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes. Außerdem soll das „ABS-Prinzip“ dazu beitragen, Biopiraterie vorzubeugen.


Von Rio nach Nagoya

Trotz der grundlegenden Einigung auf das Prinzip von Access and Benefit Sharing im Rahmen der CBD hatten zahlreiche Herkunftsländer des globalen Südens in der Vergangenheit den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen stark eingeschränkt. Sie begründeten dies damit, dass sich westliche Wissenschaftler und Unternehmer für das Herkunftsland unkontrollierbar an der Biodiversität bereichern.

Diese Länder haben nach 1992 auf eine Konkretisierung der allgemeinen Bestimmungen der CBD gedrängt, was schließlich 2010 zum Nagoya Protokoll geführt hat. Das Nagoya Protokoll soll nun Sicherheit für beide Seiten schaffen. Im Gegenzug zu Kontrollen und Transparenz in den Nutzerländern sowie die Zusage des Benfit Sharings wurden Zugangsgesetze von Herkunftsländern offener und transparenter.

Hinter dem Nagoya Protokoll steckt auch die Idee, durch Access and Benefit Sharing einen ökonomischen Anreiz für den Naturschutz in den Herkunftsländern des biologischen Materials zu schaffen.
Der Schutz der Biodiversität wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, zu der alle beitragen müssen. Wer immer als Wissenschaftler oder Wirtschaftsvertreter von der Nutzung von Naturgütern profitiert, muss auch einen Beitrag zu ihrem dauerhaften Erhalt leisten. Der Vorteilsausgleich kann dabei monetärer oder nicht-monetärer Art sein. Im Wissenschaftsbereich wird dabei insbesondere auf die Einbindung einheimischer Wissenschaftler und Studenten in Forschungsprojekte verwiesen - auch dies ein Anreiz für die Herkunftsländern bieten.


Video: ABS in aller Kürze

Ein Film der ABS capacity development initiative erläutert die Hintergründe, wesentliche Elemente und Vorgehensweisen beim Access and Benefit Sharing - aber leider nicht die Probleme in der praktischen Umsetzung. 


Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO anerkennt, dass durch das Nagoya-Protokoll völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards in Bezug auf Rechtssicherheit und Transparenz beim Zugang zu genetischen Ressourcen gelegt werden. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist dem VBIO ein wichtiges Anliegen. Zugleich verwahren wor uns gegen jede Form der Biopiraterie und begrüßt alle Bestrebungen Biopiraterie zu unterbinden. Gleichwohl warnen wir vor zu hohen diesbezüglichen Erwartungen an das Nagoya Protokoll:

Der Nachweis, dass das ABS-Regime tatsächlich zu Erforschung, Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität beiträgt, muss erst noch erbracht werden. In Hinblick auf die Erforschung befürchten wir sogar negative Folgen für kooperative Forschungsprojekte. Denn die Regelungen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls sind sehr komplex, involvieren viele Stakeholder mit unterschiedlichsten Interessen und sind von der jeweiligen Rechtspraxis abhängig. Dies wird viele Biowissenschaftler zögern lassen, sich an entsprechenden Kooperationsprojekten zu beteiligen.