Zur Beurteilung von Sachverhalten, Produkten und Dienstleistungen sind immer öfter Begutachtungen und Sachverständigentätigkeiten erforderlich. Durch die Zunahme von Verordnungen und Normen werden juristische Entscheidungen und technische Abläufe verstärkt durch sachkundige Spezialisten begleitet. Dabei werden immer häufiger Berufsspezialisten für die Bereiche Medizin, Biologie, Chemie, Haus-/ Versorgungstechnik und Umwelt gesucht.
Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige für die Entscheidungsfindung. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte. Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen.
Das Aufgabenspektrum von Sachverständigen reicht von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen über Prüftätigkeiten bis hin zu Tätigkeiten bei der alternativen Streitlösung. Diese Aufgaben müssen sie unparteiisch, unabhängig und objektiv erfüllen. Sachverständige müssen in jedem Fall glaubhaft und vertrauenswürdig sein, insbesondere um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen zu unterstützen.
Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Sachverständigen und eine Vielfalt von Qualifikationen und Bezeichnungen, wie beispielsweise „anerkannt“, „öffentlich bestellt“, „vereidigt“, „zertifiziert“ u. a.. Da die Bezeichnung „Sachverständiger” nicht gesetzlich geschützt ist, kann sich grundsätzlich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Markt als Sachverständiger betätigen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen aber auch Sachverständige ohne Formalqualifizierung über entsprechende Sachkunde und Erfahrung auf dem Sachgebiet verfügen, auf dem sie ihre Sachverständigenleistungen anbieten.
Sachverständige können grob in fünf Gruppen gegliedert werden: