VBIO

Staatlich anerkannte Fortbildungsmaßnahmen

Für bestimmte Tätigkeiten, vor allem im Labor, ist - gesetzlich geregelt - eine bestimmte Fach- und Sachkunde vorgeschrieben. Diese wird entweder bereits mit dem Studium erworben oder muss in staatlich anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden.

In einigen Bereichen kann die Fach- bzw. Sachkunde nicht allein durch die Absolvierung eines einzelnen Fortbildungskurses erlangt werden können. Hier ist auch der Nachweis der Tätigkeit in der Praxis notwendig. Häufig muss die erworbene Qualifikation in regelmäßigen Abständen nachgewiesen bzw. in weiteren Kursen aktualisiert werden

In der Marginalspalte (grün) sowie hier finden Sie eine Auswahl von Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Fachkundigen im Bereich biologischer Laboratorien mit beispielhaften aktuellen Fortbildungsangeboten.

Unter https://www.beauftragte.net/ finden sich aktuelle Seminare für gesetzlich Beauftragte sowie fach- und sachkundige Personen.