VBIO

Access and Benefit Sharing: Nagoya Protokoll

Das Nagoya Protokoll (eigentlich: Nagoya Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile) ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag unter dem Dach der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD).
Das Nagoya Protokoll wurde 2010 beschlossen und trat im Oktober 2014 in Kraft. Es dient der Umsetzung der Ziele der CBD und soll insbesondere die Biopiraterie eindämmen.

Gemäß den in der CBD verankerten Prinzipien des Access and Benefit Sharing (ABS) unterliegen genetische Ressourcen den nationalen Souveränitätsrechten der Herkunftsstaaten. Staaten, die das Nagoya Protokoll ratifiziert haben, sind verpflichtet anderen Vertragsparteien den Zugang (Access) zu genetischen Ressourcen zu gewähren. Die Vertragsstaaten sind befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Dabei dürfen Sie Zugangsgebühren oder Auflagen festsetzen. Für die Nutzung der Ressourcen können die Staaten eine gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung ergeben (Benefit Sharing), fordern.

Zugang (Access) und Vorteilsausgleich (Benefit Sharing) sind damit zwei Seiten der Medaille ABS.

Derzeit unterliegen nur physisches genetisches Material  sowie das darauf bezogene traditionelle Wissen dem Nagoya Protokoll. Allerdings gibt es Bestrebungen, auch Digitale Sequenzinformationen (DSI) in den Gültigkeitsbereich einzubeziehen.

Einzelne Unterzeichnerstaaten – darunter Deutschland - haben Zugang und Nutzung freigestellt. Die meisten Unterzeichner haben jedoch strenge und umfangreiche Regularien erlassen.


Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO unterstützt grundsätzlich das Streben nach international einheitlichen Regelungen im Umgang mit genetischen Ressourcen.

Der VBIO weist aber auch darauf hin, dass durch die Umsetzung des Nagoya Protokolls für Wissenschaftler ein erheblicher personeller und finanzieller Mehraufwand entsteht. Manche Regelungen sind wenig praxistauglich. Organisatorische Komplikationen durch zeitliche Verzögerungen und überbordende Dokumentations- und Berichtspflichten werden die Realisierung von Forschungsprojekten erschweren.

Dies steht in scharfem Kontrast zum Ziel zur Förderung der Erforschung der Biodiversität, das in der Biodiversitätskonvention benannt wird.