Access and Benefit Sharing
Gemäß den in der UN‑Biodiversitätskonvention (CBD) verankerten Prinzipien des Access and Benefit Sharing (ABS) unterliegen genetische Ressourcen den nationalen Souveränitätsrechten der Herkunftsstaaten. Seitdem gilt die Regel, dass Staaten den Zugang zu Pflanzen, Tieren und sonstigen Lebewesen in ihrem Land – sogenannten „genetischen Ressourcen“ – von ihrer Zustimmung abhängig machen und eine Beteiligung an den Vorteilen verlangen können, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
Access and Benefit Sharing - zwei Seiten einer Medaille
Die Koppelung von Zugang (Access) einerseits und gerechtem Vorteilsausgleich (Benefit Sharing) andererseits, ist seitdem für zahlreiche biodiversitätsreiche Länder Grundlage und Voraussetzung für die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes. Dennoch haben zahlreiche Herkunftsländer des globalen Südens in der Folge den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen stark eingeschränkt. Sie begründeten dies damit, dass sich westliche Wissenschaftler und Unternehmer für das Herkunftsland unkontrollierbar an der Biodiversität bereichern.
Diese Länder haben nach 1992 auf eine Konkretisierung der allgemeinen Bestimmungen der CBD gedrängt, was schließlich 2010 zum Nagoya Protokoll geführt hat. Das Nagoya Protokoll soll nun Sicherheit für beide Seiten schaffen. Staaten, die das Nagoya Protokoll unterzeichnet haben, sind verpflichtet, anderen Vertragsparteien den Zugang (Access) zu genetischen Ressourcen zu gewähren. Die Vertragsstaaten sind dabei befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Dabei dürfen Sie Zugangsgebühren oder Auflagen festsetzen. Für die Nutzung der Ressourcen können die Staaten eine gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung ergeben (Benefit Sharing), fordern. Einzelne Unterzeichnerstaaten – darunter Deutschland – haben Zugang und Nutzung freigestellt. Die meisten Unterzeichner haben jedoch strenge und umfangreiche Regularien erlassen.
Die Idee im Hintergrund
Hinter dem Nagoya Protokoll steckt auch die Idee, durch Access and Benefit Sharing einen ökonomischen Anreiz für den Naturschutz in den Herkunftsländern des biologischen Materials zu schaffen.
Der Schutz der Biodiversität wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, zu der alle beitragen müssen. Wer immer als Wissenschaftler oder Wirtschaftsvertreter von der Nutzung von Naturgütern profitiert, muss auch einen Beitrag zu ihrem dauerhaften Erhalt leisten. Der Vorteilsausgleich kann dabei monetärer oder nicht monetärer Art sein. Im Wissenschaftsbereich wird dabei insbesondere auf die Einbindung einheimischer Wissenschaftler und Studenten in Forschungsprojekte verwiesen – auch dies bietet einen Anreiz für die Herkunftsländer.
Access and Benefit Sharing jenseits des Nagoya Protokolls
- DSI
Derzeit unterliegen nur physisches genetisches Material sowie das darauf bezogene traditionelle Wissen dem Nagoya Protokoll.
Angesichts der enormen Bedeutung digitaler Sequenzinformationen (DSI), hat die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz zur CBD 2024 beschlossen, auch diese in ein globales ABS-System einzubinden. Für kommerzielle Nutzer wurde ein multilateraler Mechanismus ins Leben gerufen, in den diese (freiwillig) finanzielle Beiträge zum Vorteilsausgleich einzahlen sollen. Der Erfolg bleibt abzuwarten. - Weitere internationale ABS-Regelungen
In den Bereichen “landwirtschaftliche Nutzpflanzen", “Krankheitserreger” und “genetische Ressourcen auf Hoher See” gibt es weitere Regelungen zu Zugang und gerechtem Vorteilsausgleich, die auch DSI umfassen. Diese Regelungen sollen gemäß Artikel 4(4) des Nagoya-Protokolls nur angewendet werden, wenn sie mit den Zielen der CBD und denen des Nagoya Protokolls im Einklang stehen und ihnen nicht zuwiderlaufen.
Der Standpunkt des VBIO

Der Schutz der biologischen Vielfalt ist dem VBIO ein wichtiges Anliegen. Wir stehen zum Prinzip des Benefit Sharing und verwahren uns gegen jede Form der Biopiraterie. Wir begrüßen alle Bestrebungen, Biopiraterie zu unterbinden, haben aber Zweifel, ob sich die diesbezüglichen Erwartungen an das Nagoya Protokoll erfüllen werden.
Auch der Nachweis, dass das ABS-Regime nach Nagoya Protokoll tatsächlich zu Erforschung, Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität beiträgt, muss noch erbracht werden.
Die Regelungen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls sind von der Rechtspraxis des jeweiligen Herkunftslandes abhängig. Meist sind komplexe Vorgaben zu beachten und umfängliche Verhandlungen mit verschiedensten Stakeholdern zu führen. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass dadurch für Wissenschaftler ein erheblicher personeller und finanzieller Mehraufwand entsteht. Manche Regelungen sind wenig praxistauglich, führen zu Verzögerungen und erschweren oder unterbinden internationale Forschungsprojekte. Dies steht im Widerspruch zum Ziel der Biodiversitätskonvention, die Erforschung der Biodiversität zu fördern.
Seit 2018 engagiert sich der VBIO in der Allianz der universitären und außeruniversitären Biodiversitätsforschung Deutschlands zum Thema ABS - sowohl in Hinblick auf physische genetische Ressourcen, als auch zum Thema "Digitale Sequenzinformationen (DSI).
Der VBIO hat 2019 gemeinsam mit anderen Organisationen den “German Nagoya Protokoll HuB” initiiert. Dieser unterstützt akademische Forscher/innen in Deutschland bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Nagoya Protokoll und wird seit 2024 von der Allianz der Forschungsinstitutionen finanziert.

