VBIO

Biowissenschaften in der Mitte der Gesellschaft 

Der VBIO übernimmt Verantwortung, stellt sich dem Diskurs und bezieht Position.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 511/2014 
Die Verordnung regelt die Einhaltung der Vorschriften des Nagoya-Protokolls in der Union durch die Nutzer genetischer Ressourcen (bzw. des darauf bezogenen traditionellen Wissens).
Bis 2027 will die Kommission bewerten, ob mit der Verordnung die Ziele des Protokolls ordnungsgemäß erreicht werden und wie es um ihre Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz, Relevanz und den EU-Mehrwert bestellt ist.

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
Die Durchführungsverordnung enthält spezielle Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Hinblick auf registrierte Sammlungen, bewähret Verfahren und die Kontrolle, ob die Nutzer die Vorschriften einhalten.

Leitfaden (Ref.-Nr. 2016/C 313/01)
Dieser Leitfaden zum Anwendungsbereich und den Kernverpflichtungen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 enthält nähere Erläuterungen zu Interpretation und praktischer Anwendung der EU-Regularien.
Dieser allgemeine Leitfaden soll durch sektorale Leitfäden – zum Beispiel zu den Sektoren „Sammlungen“ und „öffentliche Forschung“ ergänzt werden. Diese befinden sich aber noch in der EU-internen Abstimmung (Stand: 02/18)

Das zuständige Bundesamt für Naturschutz weist darauf hin, dass diese Regelungen auf EU-Ebene lediglich solche Maßnahmen beinhalten, die sicherstellen sollen, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen (bzw. darauf bezogenem traditionellem Wissen), in Übereinstimmung mit den geltenden ABS-Regelungen des Herkunftslandes erfolgt ist, und dass etwaige Vorteile ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden. Dieses Herkunftsland kann auch ein Land außerhalb der EU sein.

Davon zu unterscheiden sind Zugangsregelungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten; denn die EU-Mitgliedstaaten sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie den Zugang zu genetischen Ressourcen (bzw. darauf bezogenem traditionellem Wissen) innerhalb ihres Hoheitsgebietes regeln oder freien Zugang gewähren wollen.

In der Konsequenz gibt es in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedliche Zugangsregelungen.

 

Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO hat – gemeinsam mit anderen Akteuren aus der Wissenschaft - in unterschiedlichen Zusammenhängen frühzeitig auf den erheblichen Mehraufwand und Beratungsbedarf hingewiesen, der durch die Umsetzung des Nagoya Protokolls entsteht. 
Er hat das Projekt „Nagoya Protkoll Hub“ mit initiiert, das Wissenschaftler informiert und vernetzt.
An vielen Hochschulen sind mittlerweile Servicestellen etabliert, die die betroffenen Biowissenschaftler beraten.

Nach wie vor mühsam ist es, den Überblick über die unterschiedlichen Verhandlungsprozesse zu digitalen Sequenzinformationen im Rahmen von CBD FAO/ITGRFA, BBNJ, WHO CA+, etc. zu behalten, die ihrer jeweiligen Eigenlogik folgen. Der VBIO fordert eine Harmonisierung der Regeln zu DSI – muss aber anerkennen, dass diese prozedural sehr komplex und daher bis auf Weiteres kaum absehbar ist.