VBIO

Regulation

Die Verfahren des Genome Editing ermöglichen gezielte Eingriffe in das Erbgut, deren Resultate großenteils nicht von natürlichen Mutationen zu unterscheiden sind. Wegen ihrer Vorteile - vor allem Präzision, Zeit- und Kostenersparnis - werden sie in vielen Bereichen von Biotechnologie und Pflanzenzüchtung genutzt.

Allerdings war lange nicht geklärt, ob derart veränderte Pflanzen als gentechnisch veränderte Pflanzen eingestuft werden. Das Fehlen rechtlich verbindlicher Entscheidungsgrundlagen hat Wissenschaftler in der EU vor erhebliche Probleme gestellt und Forschungs- und Züchtungsprojekte blockiert.

Mit der Entscheidung des EuGH im Juli 2018 ist klar geworden, dass mit Methoden des Genome Editing veränderte Pflanzen laut geltendem RU-Recht nicht unter die Ausnahmeregelungen für Mutagenese fallen. Sie unterliegen vielmehr den gleichen Regulationen wie Pflanzen, die mit klassischen gentechnischen Methoden verändert wurden.


Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO ist enttäuscht über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das damit nicht dem Schlussplädoyer seines Generalanwaltes Bobek gefolgt ist. Die Unterscheidung zwischen „in vitro“ und „in vivo“-Mutagenese in der vom Gericht vorgenommenen Weise ist aus unser Sicht sachlich nicht gerechtfertigt. Die Bewertung des EuGH verkennt, dass die neuen Methoden der Mutagenese deutlich präziser und vorhersagbarer sind als die bisher eingesetzten Verfahren, die beispielsweise mit Chemikalien oder ionisierender Strahlung arbeiten.
Der VBIO ist besorgt, dass das Urteil nicht nur Konsequenzen hat für die Freisetzung und Kultur neuer Pflanzensorten und die angewandte Forschung, sondern auch für die ihr zugrunde liegende und zwingend notwendige Grundlagenforschung. Darüber hinaus werden klar erkennbare Anwendungen der neuen Technologien im Bereich der ökologischen Pflanzenzüchtung im Keim erstickt. Dies ist sehr zu bedauern! „Wir befürchten, dass exzellente Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nun mit ihren Forschungsprojekten die EU verlassen“ so Prof. Bernd Müller-Röber, Präsident des VBIO.


Zum Hintergrund

Wir präsentieren Ihnen hier verschiedene Standpunkte zur rechtlichen Einordnung von Genome Editing bei Pflanzen aus der Sicht von Regierungen, Behörden und Wissenschaft, wie sie im Vorfeld des EuGH-Urteils vorlagen. Alle Informationen finden Sie auch gebündelt in unserem Reader (Stand: März 2018)


Diese Inhalte wurden erstellt in Kooperation mit unserer Mitgliedsgesellschaft WGG (Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e. V.).
Stand: März 2018