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Biowissenschaftliche Zertifikate für spezifische Fachkunde

Um selbstständig bestimmte biowissenschaftliche Tätigkeiten durchführen zu dürfen, wird der Nachweis besonderer Fachkenntnisse erwartet. Im Gegensatz zu staatlich vorgeschriebene Fachkundenachweise, die sich auf bestimmte rechtliche Grundlagen beziehen, werden von einer Reihe von Fachgesellschaften an ihre Mitglieder fachwissenschaftliche Titel vergeben, die die besonderen Fachkenntnisse im betreffenden Gebiet dokumentieren.

Voraussetzungen, Anforderungen und Procedere unterscheiden sich je nach Fachgebiet stark. In der Regel muss der Antragsteller aber in dem betreffenden Bereich vollberufstätig sein und erfolgreich bestimmte Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Meist wird zusätzlich eine abschießende Prüfung durch eine Kommission verlangt.

Wir haben grundlegende Informationen zu folgenden Fachausbildungen zusammengestellt:

Biowissenschaftliche Fachausbildungen

Zertifikat: Medizinische Biometrie (GMDS)

Seit 1982 gibt es das gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) und der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBG) verliehene Zertifikat „Medizinische Biometrie“. Das Zertifikat bescheinigt eine operationale Qualifikation für leitende Positionen in Medizinischer Biometrie sowohl hinsichtlich der akademischen Aus- bzw. Weiterbildung in Medizinischer Biometrie als auch bezüglich einer fünfjährigen erfolgreichen beruflichen Tätigkeit in der Medizin. Das Zertifikat ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anerkannt und verleiht dem Inhaber den Status eines „verantwortlichen Biometrikers“ gemäß der Bekanntmachung von Grundsätzen für die ordnungsgemäße Durchführung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln.

Das Zertifikat 'Biometrie in der Medizin' ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie von der European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) anerkannt. Es bescheinigt dem/der Inhaber/in die Qualifikation in Hinblick auf die Funktion eines verantwortlichen Biometrikers in einer klinischen Prüfung gemäß ICH-Guidelines (insbesondere ICH E6 Good clinical practice und ICH E9 Statistical Principles for Clinical trials).

Weitere Informationen unter: Zertifikat: Medizinische Biometrie (GMDS)

Zertifikat: Clinical Research & Regulatory Affairs

Experten für Clinical Research & Regulatory Affairs sind in pharmazeutischen Unternehmen oder Gesundheitsbehörden dafür verantwortlich, die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels in Zulassungsdossiers dezidiert nachzuweisen und zu überprüfen. Sie beurteilen klinische Studien auf ihre Passung mit den Regulatory Affairs und weisen deren Einhaltung nach. Den Fachabteilungen machen sie relevante Vorgaben für die Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien. Die Studienergebnisse nutzen sie für den Clinical-Study-Report, die Zulassungsdokumentation, die Fachinformation und die Packungsbeilage. Aufgabe von Experten für Clinical Research & Regulatory Affairs ist es auch, potenzielle Risiken für die Zulassung eines Arzneimittels erkennen Sie frühzeitig, um nötigenfalls zu intervenieren.

Die Zertifikatsprogramme zu Clinical Research & Regulatory Affairs vermitteln die Rahmenbedingungen, Verfahrensweisen und Abläufe der klinischen Forschung sowie der Marktzulassung eines neuen Arzneimittels für den europäischen und US-amerikanischen Markt. Schwerpunkte sind die Schnittstellen und Interdependenzen zwischen klinischer Forschung und Zulassung.

Diese Qualifizierung wird nicht von einer bestimmten Fachgesellschaft, sondern von diversen universitären und kommerziellen Anbietern angeboten, beispielsweise von:

- Clinical Research>,Bachelorprogramm der MSB Medical School Berlin - Hochschule für Gesundheit und Medizin
- Advanced Clinical Research>, Masterprogramm der Uni Linz, Österreich
- Clinical Research & Regulatory Affairs, Zertifikat der Deutschen Universität für Weiterbildung, Berlin
- Clinical Research & Regulatory Affairs>, Qualifikation mit IHK-Abschluss, vermittelt über die DIHK Service GmbH, Berlin
- Klinischer Monitor/ Clinical Research Associate (CRA), Qualifikation mit IHK-Abschluss der Prime Consulting GmbH, Düsseldorf
- Klinischer Monitor/ Clinical Research Associate (CRA) Fortbildung der human care PharmaSchule Mittlerer Niederrhein
- Klinischer Monitor/ Clinical Research Associate (CRA), Weiterbildung des mibeg-Instituts Medizin, Köln
- Klinischer Monitor (CRA)Weiterbildung der Pharmaakademie, Leipzig, sowie in Hamburg, Berlin, Mannheim und München


Weitere Informationen unter:
www.emagister.de/kurse_clinical_research
oder
https://weiterbildungsfinder.de/clinical-research-associate-cra/

Zertifikat: Medizinische Dokumentation (GMDS)

Seit dem Jahr 2000 gibt es das von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. - GMDS verliehene Zertifikat „Medizinische Dokumentation“. Es gibt Medizinischen Dokumentationsassistenten die Möglichkeit einer qualifizierten Weiterbildung zum Medizinischen Dokumentar. Das Zertifikat bescheinigt die Fähigkeit, aufgrund einer adäquaten Berufsausbildung, einer praktischen Qualifikation und einer über die Berufseingangsqualifikation hinausgehenden theoretischen Weiterbildung Aufgaben der Medizinischen Dokumentation durchzuführen.

Weitere Informationen unter: Zertifikat: Medizinische Dokumentation GMDS

Zertifikat: Epidemiologe (GMDS)

Seit 1993 gibt es das gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. - GMDS, DAE, DGSMP und Biometrischer Gesellschaft verliehene Zertifikat „Epidemiologie“. Mit Auflösung der DAE und Neugründung der DGEpi im Jahr 2005 ist die DGEpi Mitherausgeber des Zertifikates. Das Zertifikat bescheinigt eine Qualifikation für leitende Positionen in der Epidemiologie sowohl hinsichtlich akademischer Aus- und Weiterbildung als auch bezüglich einer fünfjährigen erfolgreichen beruflichen Tätigkeit. Die Richtlinien zum Zertifikat sind in der Geschäftsstelle der GMDS erhältlich.
Weiterführende Literatur:
Trampisch, Hans Joachim [Hrsg.] Praxis-,Studien- und Forschungsführer Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie Gustav Fischer Verlag Stuttgart, Jena, New York 1992, ISBN 3-437-00710-6)
Möhr, J R (Hrsg.): Durchführungsrichtlinien zum Zertifikat Medizinischer Informatiker. Schriftenreihe der GMDS. Schattauer Verlag,
Stuttgart 1979, 2. Auflage), 1990: 72 Zertifikatsinhaber
Michaelis, J (Hrsg.): Zertifikat Biometrie in der Medizin Schriftenreihe der GMDS, Bd. 5. Schattauer Verlag, Stuttgart, 1982

Weitere Informationen unter: Zertifikat: Epidemiologe GMDS

Zertifikat: Ernährungsberaterin/DGE, Ernährungsberater/DGE (EB/DGE)

Der Zertifikatslehrgang zum „Ernährungsberater/DGE“ (EB/DGE) richtet sich an Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler sowie an Absolventen mit dem Abschluss Bachelor oder Master of Science der Oecotrophologie/Ernährungswissenschaften, die sich für die qualitätsgesicherte Ernährungsberatung qualifizieren möchten. Die Schwerpunkte und Inhalte zielen darauf ab, die Fach-, Beratungs- und Sozialkompetenz zu erweitern und zu vertiefen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich mit verschiedenen Situationen in der Einzelberatung und in Gruppenschulungen auseinander zu setzen und ihr eigenes Verhalten zu reflektieren.

Grundlage des EB/DGE-Lehrgangs ist das vom DGE-Arbeitskreis „Berufe in der Ernährungsberatung“ entwickelte CURRICULUM ERNÄHRUNGSBERATUNG DGE.

Weitere Informationen unter: Zertifikatslehrgang Ernährungsberaterin/DGE, Ernährungsberater/DGE (EB/DGE)

Zertifikat: Fachhumangenetikerin / Fachhumangenetiker (GfH)

Der Titel Fachhumangenetiker wird von der Gesellschaft für Humangenetik - GfH an Naturwissenschaftler vergeben, die eine 5-jährige Weiterbildung gemäß der von der GfH erlassenen Weiterbildungsordnung absolvieren.

Die Gesellschaft für Humangenetik (GfH) als wissenschaftliche Vertretung der Humangenetik leistet mit der Zuerkennung der Bezeichnung "Fachhumangenetiker/-in (GfH)" für die innerhalb der Humangenetik in der Krankenversorgung tätigen Biologen und ähnlich ausgebildeten Naturwissenschaftler durch Schaffung einer entsprechenden Qualifikation einen Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Die GfH strebt eine Anerkennung und Übernahme dieser Qualifikation durch die Ärztekammern und eine Anbindung dieser Naturwissenschaftler an die Ärztekammern an. Biologen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eines entsprechenden Hochschulstudiums besonders qualifiziert, die komplizierten, sich rasch methodisch fortentwickelnden biochemischen, zytogenetischen und molekularbiologischen Laboruntersuchungen zur Diagnostik von genetisch bedingten Krankheiten und genetischen Prädispositionen zu erbringen.

Da es sich bei der humangenetischen Diagnostik und Beratung um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wird eine Einbindung in das ärztliche Standesrecht und die ethischen Normen ärztlichen Handelns ausdrücklich befürwortet. Die für die Diagnostik notwendigen körperlichen Untersuchungen und Eingriffe bleiben Ärzten vorbehalten.


Eingangsvoraussetzungen für den Fachhumangenetiker : Abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, Biologie, oder anderer Naturwissenschaften;
Bedingungen für den Erwerb des Zertifikats siehe hier
- Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Humangenetik
- fünfjährige Weiterbildung zum Fachhumangenetiker an einem Hochschulinstitut für Humangenetik o.ä. nach Erteilung der
Weiterbildungsbefugnis durch die GfH.
Die Weiterbildung erfolgt mindestens 60 Monate unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Personen gemäß § 5 an dafür entsprechend
ausgestatteten Weiterbildungsstätten gemäß § 6 und zwar
- mindestens 36 Monate in einem Hauptfach und mindestens 24 Monate in einem Nebenfach. Für Haupt- bzw. Nebenfach kann zwischen Molekulargenetik und Zytogenetik gewählt werden.
- bis zu 12 der mindestens 24 Monate der Weiterbildung im Fach Zytogenetik können in (einem) tumorzytogenetischen Diagnostiklabor(en) abgeleistet werden.
- Selbststudium, Antrag auf Zuerteilung der Qualifikation, evtl. Prüfung

Weitere Informationen unter: Fachhumangenetiker GfH der Gesellschaft für Humangenetik e.V.

Zertifikat: Fachimmungenetikerin / Fachimmungenetiker (DGI)

Die Deutsche Gesellschaft für Immungenetik (DGI) bietet als Qualifikationsnachweis auf dem Gebiet der Histokompatibilität und Immungenetik für Ärzte und Naturwissenschaftler den Erwerb der Bezeichnung „Fachimmungenetikerin DGI“ / „Fachimmungenetiker DGI“ an. Diese Qualifikation kann nach mindestens 5-jähriger Fortbildung durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung erworben werden. Die Bezeichnung „Fachimmungenetikerin DGI“ / „Fachimmungenetiker DGI“ dokumentiert sowohl die Befähigung zum eigenständigen Arbeiten im wissenschaftlichen als auch im diagnostisch/klinischen Bereich der Histokompatibilität und Immungenetik.

Weitere Informationen unter: Fachimmungenetiker der Deutschen Gesellschaft für Immungenetik (DGI)

Zertifikat: Fachimmunologin / Fachimmunologe (DGfI)

Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) erteilt auf Antrag die Bezeichnung „Fachimmunologe DGfI (englisch: consultant immunologist) an Mitglieder der DGfI. Die DGfI beurkundet durch Zuerkennung der Bezeichnung die Fähigkeit zur selbstverantwortlichen Forschung auf mindestens einem Gebiet der Immunologie, zur Bewertung experimenteller oder diagnostischer Laborbefunde und zur Empfehlung therapeutischer Maßnahmen.

Nach einem abgeschlossenen Studium der Medizin, Veterinärmedizin oder der Lebenswissenschaften (z. B. Biologie, Mikrobiologie, Biochemie, Pharmazie) muss eine mindestens fünf Jahre, (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch ausgeübte immunologische Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese muss in einer von der DGfI als Weiterbildungsstätte anerkannten Einrichtung unter der Leitung von Fachimmunologen DGfI abgeleistet werden. Die Teilnahme an einer der Schulen der DGfI wird mit jeweils 6 Monate (max. 1 Jahr) anerkannt.

Weitere Informationen unter: Fachimmunologe der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI)

Zertifikat: Medizinische Informatik (GMDS)

Seit 1978 gibt es das gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. - GMDS und der Gesellschaft für Informatik (GI) verliehene Zertifikat „Medizinische Informatik“. Das Zertifikat bescheinigt dem Inhaber die Qualifikation, eine leitende Stellung auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik zu übernehmen. Es bestätigt eine qualifizierte Weiterbildung auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik.

Weitere Informationen unter: Zertifikat: Medizinische Informatik GMDS

Zertifikat: Medizinischer Fachmikrobiologe - Fachnaturwissenschaftler(in) für medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie (DGHM)

Seit Ende des Jahres 2007 haben Naturwissenschaftler aus dem Bereich Biowissenschaften mit abgeschlossenem Hochschulstudium die Möglichkeit, das Zertifikat Fach-Naturwissenschaftler(in) für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie („Medizinischer Fachmikrobiologe“) zu erwerben.
Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats ist eine erfolgreich absolvierte mündliche Prüfung vor einer vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM und vom Vorsitzenden des BÄMI berufenen Prüfungskommission. Prüfungen finden im Rahmen der DGHM-Jahrestagung (Herbst) oder der BÄMI-Frühjahrstagung statt. Grundlage für eine Zulassung zur Prüfung ist der von der DGHM in Abstimmung mit dem BÄMI verfasste Gegenstandskatalog.

Weitere Informationen unter: Medizinischer Fachmikrobiologe - Fachnaturwissenschaftler(in) für medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)

Zertifikate: Pilzsachverständiger sowie Fachberaterin / Fachberater für Mykologie, univ. (DGfM)

Pilzsachverständiger

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) bildet in von ihr anerkannten Einrichtungen Pilzsachverständige (DGfM) aus, früher Pilzberater genannt, prüft sie und bietet Fortbildungsveranstaltungen an.
Voraussetzungen sind Begeisterung für Pilze, umfangreiche Artenkenntnis, Kenntnisse in Toxikologie, Anatomie und Morphologie, Ökologie und der Schutzbestimmungen. Etwas Erfahrung bzw. eine gewisse Dauer der Beschäftigung mit Pilzen sind von Vorteil. Ene akademische Vorbildung ist nicht Voraussetzung für das Zertifikat eines/r Pilzsachverständigen

Eine Liste mit Ausbildungsstätten sowie weitere Informationen finden Sie unter: Pilzsachverständiger der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM)


Fachberater für Mykologie univ. gepr.

Universitätsgeprüfte Fachberater beraten in ökologischen, agrarwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fragen und klären über Speise- und Giftpilze auf. Die DGfM koordiniert und übernimmt die Verantwortung für die Ausbildung zum "Fachberater für Mykologie, univ. gepr.". Das Curriculum, das an staatlichen Instituten angeboten wird, befähigt zur Gutachtertätigkeit über Pilzbefall in/an Bauten, in Kliniken, Nahrungsmitteln, an Werkstoffen und Kunstgegenständen.

Weitere Informationen unter: Fachberater für Mykologie, univ. gepr. der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM)

Zertifikat: freiberuflicher Osteoanthropologe (GfA)

Zunehmend werden Osteoanthropologen freiberuflich tätig. Der Vorstand der GfA möchte mit einer Zertifizierung der freiberuflich arbeitenden Kollegen/innen der GfA deren Wissen und Können sowie Kompetenzen und Qualifikationen überprüfen und bewerten. Dies soll der Qualitätssicherung und der Einhaltung von wissenschaftlichen Standards der osteoanthropologischen Arbeiten dienen und auch potentiellen Auftraggebern eine Orientierung für die Vergabe von Aufträgen sein.

Der/die Bewerber/In um eine Zertifizierung reicht eine schriftliche Bewerbung beim Vorstand der GfA ein. Diese muss neben dem ausgefüllten Punktekatalog, einen Lebenslauf sowie Belege (z. B. Zeugnisse, Publikationsliste etc.) für alle gemachten Angaben beinhalten. Außerdem soll die Bewerbung zwei Arbeitsproben (z. B. Abschluss- oder Auswertungsbericht) enthalten sowie eine kurze Zusammenstellung von Literatur, die als Methodengrundlage genutzt wird. Der Vorstand leitet die Bewerbung an das Fachgremium weiter (derzeit besetzt mit: Dr. George McGlynn, Prof. Dr. Joachim Wahl und PD Dr. Albert Zink), das innerhalb von 2 Monaten den Bewerber bewertet und ggf. eine Zertifizierung ausspricht. Diese erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Gremiumsmitglieder, ggf. werden vom Bewerber Angaben/Berichte nachgefordert.

Nach abgeschlossenem Verfahren wird von der GfA ein Zertifikat als „empfehlenswerter freiberuflicher Osteoanthropologe“ ausgestellt, wenn der/die Bewerber/In mehr als 75 Punkte erreicht hat. Maximal sind etwa 207 Punkte möglich. Die zertifizierten Osteoanthropologen werden auf die Empfehlungsliste der GfA aufgenommen. Der/die Bewerber/In kann sich maximal 2x im Jahr erneut um eine Zertifizierung bemühen bzw. den Punktestand korrigieren lassen.

Hier geht es zu weiteren Informationen zur Erlangung des Zertifikats:

Kriterien für die Zertifizierung der freiberuflichen Osteoanthropologen

Zertifikat: Fachparasitologin / Fachparasitologe (DGP)

Einige Behörden und Institutionen hinterfragen zunehmend die Qualifikation der bei ihnen beschäftigten oder neu einzustellenden Personen. Daher findet die Bezeichnung Fachparasitologe DGP / Fachparasitologin DGP nach einigen Jahren völliger Abstinenz wieder reges Interesse.

Anerkannte Ausbildungsstätten sind in- und ausländischen medizinischen, veterinärmedizinischen und naturwissenschaftlichen Forschungsstätten unter Leitung eines habilitierten oder anerkannten Parasitologen oder einer Parasitologin. Die Teilnahme an speziellen Kursen derartiger Institute des In- und Auslandes wird auf die geforderte Ausbildungszeit von 4 Jahren angerechnet. Abschließend ist ein Kolloquium zu absolvieren.

Weitere Informationen unter: Fachparasitologe DGP der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie (DGP)

Zertifikat Fachpharmakologin / Fachpharmakologe (DGPT)

Die Bezeichnung "Fachpharmakologe DGPT"/"Fachpharmakologin DGPT" wird auf Antrag von der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie (DGPT) an Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie (DGP) in der DGPT verliehen.

Eingangsvoraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium der Biologie oder anderer Naturwissenschaften;
Bedingungen für den Erwerb des Zertifikats:
- Mitgliedschaft in der DGPT (€ 50,-- pro Jahr)
- fünfjährige Weiterbildung zum Fachpharmakologen DGPT an einem Hochschulinstitut für Pharmakologie
und/ oder Toxikologie o.ä. nach Erteilung der Weiterbildungsbefugnis durch die DGPT.
- Teilnahme an geprüften Fortbildungsveranstaltungen der DGPT
(Gebühr pro einwöchigem Kurs: ca. EUR 125,--)
- Selbststudium, Stoffkatalog veröffentlicht, Antrag auf Zuerteilung der Qualifikation, Prüfung

Weitere Informationen unter: Weiterbildung/Zertifikat: Fachpharmakologe DGPT der Deutschen Gesellschaft für Klinische und Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie e.V.

Zertifikate: Pharmazeutische Medizin (DGPharMed)

Die Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin e.V. bietet ihren Mitgliedern und den Personen interessierter Fachkreise Programme zur fachlichen Fort- und Weiterbildung in Pharmazeutischer Medizin. Zur Fachkundebestätigung unterscheidet die DGPharMed drei Abschlüsse:

     Das ‚Zertifikat für Pharmazeutische Medizin’ der DGPharMed (Zert. Pharm. Med. -DGPharMed-) ist der Qualifikationsnachweis der DGPharMed für die Basis-Fachkenntnis in Pharmazeutischer Medizin.
     Das Zertifikat ‚Experte Klinische Prüfung’ der DGPharMed (DGPharMed-Experte Klinische Prüfung) ist der Qualifikationsnachweis der DGPharMed über Fachkenntnisse im Bereich Klinische Prüfung.
     Das ‚Diplom für Pharmazeutische Medizin’ der DGPharMed (Dipl. Pharm. Med. -DGPharMed-) ist der Qualifikationsnachweis für eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in Pharmazeutischer Medizin.

Die Voraussetzungen zur Erlangung von Zertifikat und Diplom regelt die Interne Fortbildungs- und Prüfungsordnung.
Für die fachliche Fort- und Weiterbildung sind als DGPharMed-Fachgremien die DGPharMed Fortbildungskommission und die DGPharMed Prüfungskommission zuständig.

Weitere Informationen unter: www.dgpharmed.de/fortbildung/zertifikat-und-diplom/

Zertifikat: Fachphysiologin / Fachphysiologe (DPG)

Die Deutsche Physiologische Gesellschaft (DPG) verleiht an entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Antrag die Bezeichnung Fachphysiologin/Fachphysiologe der DPG, wenn sie die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen:
1. den Nachweis eines abgeschlossenen medizinischen, naturwissenschaftlichen oder biomedizinisch orientierten Hochschulstudiums,
2. den Nachweis für eine mindestens 5-jährige experimentell-physiologische und/oder theoretisch-physiologische Tätigkeit an einem Hochschulinstitut
3. den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Promotion,
4. den Nachweis von mindestens 3 wissenschaftlichen Publikationen als Erst- oder Letztautor(in) in internationalen Journalen des Fachgebietes mit peer review Verfahren,
5. Nachweis der Beteiligung an der studentischen Lehre zu physiologischen Lehrinhalten über mindestens 36 Monate (Mindestumfang 168 Lehrveranstaltungsstunden),
6. ein Nachweis der Teilnahme an didaktischen Qualifikationsmaßnahmen (Mindestumfang 8 Stunden) und
7. eine positive Evaluierung der Kenntnisse im Fachgebiet Physiologie im Rahmen eines Fachgespräches

Der Erwerb der Bezeichnung Fachphysiologin / Fachphysiologe der DPG dokumentiert die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit und Ausbildung im Fach Physiologie.

Weitere Informationen unter: Fachphysiologe Weiterbildungsordnung
bzw. Kommission Fachphysiologin / Fachphysiologe

Zertifikat: Reproduktionsbiologin / Reproduktionsbiologe (AGRBM)

Die Reproduktionsmedizin beschäftigt sich mit der medizinischen Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit. Die angewandte Reproduktionsbiologie des Menschen stellt im Rahmen der Kinderwunschbehandlung die methodische Ergänzung zur Reproduktionsmedizin dar. Sie hat innerhalb der reproduktionsmedizinischen Maßnahmen einen fachlich gleichberechtigten Anteil bei der Diagnostik und Therapie der ungewollten Kinderlosigkeit und trägt in den IVF-Zentren gleichberechtigt zur Leistungserbringung bei.

Bei der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen (AGRBM) wird unterschieden zwischen einer fachlichen Weiterbildung gemäß einem Anforderungskatalog (Weiterbildungsordnung, Anlage I) und einer kontinuierlichen Fortbildung für Reproduktionsbiologen (Fortbildungsordnung, Anlage II). Durch eine effiziente kontinuierliche Fortbildung sollen die Reproduktionsbiologen in die Lage versetzt werden, neue Techniken, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen, in ihrer eigenen Einrichtung zu etablieren, geeignete Methoden und Techniken im Labor auszuwählen und gegebenenfalls Patienten kompetent zu beraten. Die Absolvierung der in Anhang I, Punkt 3 genannten Leistungen des Anforderungskatalogs berechtigt auf Antrag den Erwerb der Fachanerkennung. Dieses gilt als Bestätigung der fachlichen Kompetenz und als Vorbedingung zur Meldung als Laborleiter bei der zuständigen Ärztekammer.

Weitere Informationen unter: Reproduktionsbiologe/in der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen (AGRBM)

Zertifikat Fachtoxikologin / Fachtoxikologe (DGPT)

Ziel der Weiterbildung im Fach Toxikologie ist es, die Grundlagen und Wechselwirkungen zwischen chemischen Stoffen und Lebewesen sowie die molekularen Mechanismen der gesundheitsschädlichen Wirkungen von Stoffen zu vermitteln. Diese Kenntnisse sollen unter anderem dazu befähigen, eine wissenschaftlich basierte Risikobewertung von Chemikalien durchzuführen, bzw. ihre schädlichen Wirkungen vorherzusagen, so dass im Sinne einer Prävention ein höheres Maß an Sicherheit für Mensch und Umwelt erreicht wird.

Mit der Zertifizierung als "Fachtoxikologin / Fachtoxikologe DGPT" der Gesellschaft für Toxikologie wird die Eintragung bei Eurotox als „Eurotox-registered Toxicologist“ gegen eine geringe Gebühr (www.eurotox.com) ermöglicht. Dies ist bei einem Abschluss in den Masterstudiengängen nicht der Fall. Für "Fach-(tier-)ärzte für Pharmakologie und Toxikologie" besteht in der Regel nach Rücksprache und ggf. einem Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der GT die Möglichkeit zur Registrierung als "Eurotox-registered Toxicologist".

Neben der hier vorgestellten Weiterbildung zum Fachtoxikologen gibt es auch Masterstudiengänge Toxikologie in Aachen, Berlin, Düsseldorf, Kaiserslautern und Leipzig (siehe www.master-bio.de)

Eingangsvoraussetzungen für den Fachtoxikologe DGPT:
Abgeschlossenes Hochschulstudium der Biologie oder anderer Naturwissenschaften;
Bedingungen für den Erwerb des Zertifikats:
- Mitgliedschaft in der DGPT (€ 50,-- pro Jahr)
- fünfjährige Weiterbildung zum Fachtoxikologe DGPT an einem Hochschulinstitut für Pharmakologie
und/ oder Toxikologie o.ä. nach Erteilung der Weiterbildungsbefugnis durch die DGPT.
- Teilnahme an geprüften Fortbildungsveranstaltungen der DGPT
(Gebühr pro einwöchigem Kurs: ca. EUR 125,--)
- Selbststudium, Stoffkatalog veröffentlicht, Antrag auf Zuerteilung der Qualifikation, Prüfung

Weitere Informationen unter: Weiterbildung/Zertifikat: Fachtoxikologe DGPT der Deutschen Gesellschaft für Klinische und Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie e.V.

Zertifikat: Forensische Toxikologin / Forensischer Toxikologe (GTFCh)

Die forensische Toxikologie im Sinne dieser Weiterbildungsordnung befasst sich mit der Durchführung, Qualitätssicherung, Beurteilung, Interpretation und Begutachtung von qualitativen und quantitativen Untersuchungen toxikologisch relevanter Stoffe in biologischen und nicht biologischen Materialien. Solche wissenschaftlichen Expertisen können eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit juristischen und/oder medizinischen Fragestellungen spielen. Daher bietet die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) als wissenschaftliche Fachgesellschaft eine entsprechende Weiterbildung an.

Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen, insbesondere Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in forensischer Toxikologie einschließlich Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten. Details sind im Weiterbildungskatalog (Anlage 1) verzeichnet.

Weiterbildungsstätten sind forensisch-toxikologische Einrichtungen entsprechender Hochschulinstitute oder gleichwertiger Institutionen, die von einem „Forensischen Toxikologen GTFCh“ geleitet werden. Die Weiterbildungsstätten sind auf der Homepage der GTFCh veröffentlicht. Ein Bewerber muss einen Forensischen Toxikologen GTFCh als Mentor wählen, der für die Betreuung des Bewerbers während der Weiterbildung zuständig ist. Dieser Mentor soll vorzugsweise in derselben Weiterbildungsstätte wie der Bewerber tätig sein. Können in der Weiterbildungsstätte bestimmte praktische Weiterbildungsinhalte nicht vermittelt werden, sind diese vorzugsweise durch Hospitationen in anderen Weiterbildungsstätten zu erwerben.

Es wird den Bewerbern empfohlen, sich vor Beginn der Weiterbildung vom für die Weiterbildung zuständigen Vizepräsidenten der GTFCh oder vom Vorsitzenden der Anerkennungskommission für die Wahl der Weiterbildungsstätte und des Mentors beraten zu lassen.

Weitere Informationen unter: Weiterbildung/Zertifikat: Forensischer Toxikologe GTFCH

Zertifikat: Klinische Toxikologin / Klinischer Toxikologe (GTFCh)

Die Klinische Toxikologie umfasst alle Aspekte der medizinischen Versorgung akuter und chronischer Vergiftungen. Sie befasst sich im Sinne dieser Weiterbildungsordnung schwerpunktmäßig mit der Durchführung, Qualitätssicherung, Beurteilung, Interpretation und Begutachtung von qualitativen und quantitativen Laboruntersuchungen toxikologisch relevanter Stoffe in biologischen und nicht biologischen Materialien im Rahmen von akuten oder chronischen Intoxikationen sowie auf diesen Untersuchungen beruhenden pharmako-/toxikokinetischen Berechnungen, Abschätzungen der Prognose des Vergiftungsverlaufs und Beratungen über Therapieoptionen. Solche wissenschaftlichen Expertisen können eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit medizinischen und/oder juristischen Fragestellungen spielen. Daher bietet die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) als wissenschaftliche Fachgesellschaft eine entsprechende Weiterbildung an.

Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen, insbesondere Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in klinischer Toxikologie einschließlich Erstattung von schriftlichen und mündlichen Befunden und/oder Gutachten. Details sind im Weiterbildungskatalog (Anlage 1) verzeichnet.

Weiterbildungsstätten sind klinisch-toxikologische Einrichtungen entsprechender Hochschulinstitute oder gleichwertiger Institutionen, die von einem „Klinischen Toxikologen GTFCh“ geleitet werden. Die Weiterbildungsstätten sind auf der Homepage der GTFCh veröffentlicht. Ein Bewerber muss einen Klinischen Toxikologen GTFCh als Mentor wählen, der für die Betreuung des Bewerbers während der Weiterbildung zuständig ist. Dieser Mentor soll vorzugsweise in derselben Weiterbildungsstätte wie der Bewerber tätig sein. Können in der Weiterbildungsstätte bestimmte praktische Weiterbildungsinhalte nicht vermittelt werden, sind diese vorzugsweise durch Hospitationen in anderen Weiterbildungsstätten zu erwerben.

Es wird den Bewerbern empfohlen, sich vor Beginn der Weiterbildung vom für die Weiterbildung zuständigen Vizepräsidenten der GTFCh oder vom Vorsitzenden der Anerkennungskommission für die Wahl der Weiterbildungsstätte und des Mentors beraten zu lassen.

Weitere Informationen unter: Weiterbildung/Zertifikat: Klinischer Toxikologe GTFCh

Zertifikat: Fachökotoxikologin / Fachökotoxikologe (GDCh/SETAC GLB)

In 2005 hat, gemeinsam getragen von der SETAC und der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), die neugeschaffene postgraduale Weiterbildung mit dem zertifizierten Abschluss Fachökotoxikologin/e begonnen.

Ökotoxikologen bewerten Chemikalien und deren Wirkungen auf die Umwelt. Der Abschluss Fachökotoxikologin/Fachökotoxikologe (GDCh /SETAC GLB) bescheinigt den Absolventen ein profundes Wissen in allen relevanten Bereichen der Ökotoxikologie.

Eingangsvoraussetzungen: Universitärer Master- oder Diplomabschluss in einem naturwissenschaftlichen oder umweltwissenschaftlichen Studiengang. Nach Einzelfallprüfung auch ein Bachelor- oder FH-Diplom mit umweltwissenschaftlichem Bezug.
Weiterhin kann nach Einzelfallprüfung das Vordiplom als Zulassung zu den Kursen geltend gemacht werden. An der Abschlussprüfung des PGS kann jedoch erst nach dem Diplom teilgenommen werden.

Man kann zu jeder Zeit in die Ausbildung einsteigen und die Reihenfolge der Kurse nach eigenen Vorstellungen wählen.

Während der Ausbildung an verschiedensten Standorten in Deutschland mit jeweils mehr als 15 Teilnehmern pro Modul aus Industrie, Forschung und Behörden kann er ein umfangreiches Netzwerk in diesem Fachbereich aufbauen.

Durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit kann der Absolvent neben seinen bisherigen Ausbildungsschwerpunkten einen weiteren Akzent in seinem persönlichen Qualifikationsprofil setzen.

Das Zertifikat als Abschluss der postgradualen Weiterbildung wird von den beiden Fachgesellschaften getragen.
Weitere Informationen unter: Fachökotoxikologin (GDCh/SETAC GLB) bzw. Fachökotoxikologe (GDCh/SETAC GLB)

Zertifikat: Fachwissenschaftlerin / Fachwissenschaftler Versuchstierkunde (GV-SOLAS)

Die Versuchstierkunde ist eine Basiswissenschaft der biologisch medizinischen Forschung. Sie hat zum Ziel:

  1. die Erarbeitung standardisierter Methoden zur tierschutzgerechten Haltung und Pflege von Versuchstieren,
  2.  die Beratung der Experimentatoren bei der Versuchsplanung,
  3. die Optimierung experimenteller Grundlagen zum Tierversuch und
  4. die sachgerechte Durchführung von Tierversuchen nach medizinischen, biologischen und tierschützerischen Grundsätzen.

Der Fachtitel "Fachwissenschaftler/-in Versuchstierkunde GV-SOLAS / Expert for Laboratory Animal Science GV-SOLAS" soll es den auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftlern/-innen ermöglichen, als sachverständig anerkannt zu werden. Mit der Zuerkennung dieses Fachtitels will die Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) eine eindeutige Abgrenzung gegenüber Personen erreichen, die an der Führung der Bezeichnung Versuchstierkundler nicht gehindert, aber nach den Grundsätzen der GV-SOLAS nicht als versuchstierkundliche Wissenschaftler/-innen angesehen werden können. Der Fachtitel ist an die Mitgliedschaft in der GV-SOLAS gebunden.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss seit mindestens 2 Jahren ordentliches Mitglied der GV-SOLAS sein, ein abgeschlossenes tier-)medizinisches oder naturwissenschaftliches Studium sowie eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Versuchstierkunde nachweisen. Tätigkeiten auf den der Versuchstierkunde verwandten Gebieten wie z.B. Genetik, Mikrobiologie und Hygiene, klinische Veterinärmedizin, Tierernährung und Physiologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Pathologie können bis zu einem Jahr angerechnet werden. Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand auf Empfehlung der zuständigen Kommission.

Weiteren Informationen unter: Fachwissenschaftler in der Versuchstierkunde der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS)


Eine Übersicht über die in Deutschland derzeit angebotenen und von der GV-SOLAS zertifizierten Kurse für Personen, die im Tierexperiment mitarbeiten (vergleichbar Kategorie FELASA B und/oder C) finden Sie hier.

Zertifikat: Fachvirologin / Fachvirologe der Gesellschaft für Virologie (GfV)

Das novellierte Curriculum für den Erwerb des Zertifikats „Fachvirologe“ ist seit 2006 auf den Websites der Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV) veröffentlicht. Das Zertifikat könnte in Stellenausschreibungen als Voraussetzung/Option für die Bewerbung von Naturwissenschaftlern aufgenommen werden.
Das Fachvirologen-Zertifikat ist primär als Qualifizierungsnachweis für Naturwissenschaftler vorgesehen. Alle Prüfungen werden in Einvernehmen mit dem Berufsverband (BÄMI) durchgeführt, wie dies auch für das inzwischen etablierte „Fachmikrobiologen“-Zertifikat gilt.

Eingangsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium der Naturwissenschaften;
Bedingungen für den Erwerb des Zertifikats:
- Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Virologie
- dreijährige Weiterbildung in einer ermächtigten Einrichtung
- Curriculum über den Erwerb von durch die Gesellschaft detaillierten theoretischen und praktischen Kenntnissen inkl. Zeugnis durch den
Leiter der Ausbildungseinrichtung;
- formloser Antrag auf Zuteilung des Zertifikats mit Lebenslauf, Zeugnis, Publikationsliste an den Präsidenten der GfV;


Weitere Informationen unter: Fachvirologe der Gesellschaft für Virologie (GfV)