Digitale Sequenzinformationen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Lange wurde darüber diskutiert, ob auch digitale Sequenzinformationen einem ABS‑Regime unterliegen sollen.
Dabei spielten wirtschaftliche, politische und rechtliche Aspekte eine große Rolle. Die Folgen für die Wissenschaft wurden kaum thematisiert bzw. als weniger relevant für die übergeordneten Ziele angesehen. Genannt werden insbesondere die Verhinderung von Biopiraterie oder die faire Teilhabe vor dem Hintergrund postkolonialer Strukturen.
Bei der UN-Weltnaturkonferenz (COP 16, 2024) im kolumbianischen Cali wurde festgelegt, dass alle Nutzer von DSI eine Verpflichtung zum Benefit Sharing haben. Dort wurde auch der Cali Fund gegründet – ein globaler Finanzierungsmechanismus, der Gelder von privaten Unternehmen einsammeln soll, welche digitale Sequenzinformationen (DSI) kommerziell nutzen (z. B. in der Pharma- oder Agrarindustrie).
Überlegungen zum Mechanismus des Funds stecken allerdings noch in den Anfängen.
Herausforderung DSI
DNA/RNA‑Sequenzierung und ‑Omics-Technologien ist aus der aktuellen biowissenschaftlichen Forschung nicht wegzudenken. Es gehört zum wissenschaftlichen Standard, bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen auch die dabei genutzten genetischen Sequenzen (oder digitale Sequenzinformationen – DSI) in frei zugänglichen Datenbanken abzulegen. Damit werden die wissenschaftliche Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit mit anderen Sequenzen gewährleistet.
Einmal hochgeladen, können die Sequenzdaten auch kommerziell genutzt werden. Das passiert auch – ohne dass Gewinne und Vorteile an die Lieferländer oder diejenigen, die die Daten bereitgestellt haben, zurückfließen.
Gleichzeitig ermöglicht es die rasante Entwicklung biotechnologischer Methoden, auf physisches genetisches Material zu verzichten und Erkenntnisse allein aus den Sequenzdaten zu gewinnen. Damit verliert der Zugang zu physischen genetischen Ressourcen – und damit auch der damit verbundene Vorteilsausgleich – an Bedeutung.
Die Befürworter einer Einbeziehung von DSI in ABS-Regularien argumentieren, dass biowissenschaftliche Forschung zukünftig gar ausschließlich auf Basis öffentlich zugänglicher DSI erfolgen könnte. Damit entfiele die Notwendigkeit, bei den Herkunftsstaaten um Zugang zu den physischen genetischen Ressourcen zu ersuchen.
Die Herkunftsländer hätten in diesem Szenario keine Möglichkeit, den (dann ausschließlich virtuellen) Zugang zu steuern und könnten auch nicht von den Maßnahmen des Vorteilsausgleiches profitieren. Mit der Entkoppelung „Access“ und „Benefit Sharing“ würden die grundlegenden Ziele des Nagoya Protokolls unterlaufen – so die Befürworter.
Die Einschätzung, dass die Arbeit mit DSI den Zugang zu Organismen völlig obsolet mache, wird allerdings von vielen Biowissenschaftlern in Frage gestellt.
Darüber hinaus führen einige Herkunftsländer an, dass sich die Hoffnungen auf einen Technologie-Transfer im Rahmen der geltenden Nagoya-Regelungen nicht erfüllt hätten. Forschung und Entwicklung hätten sich vorrangig Fragestellungen aus dem globalen Norden gewidmet. Es seien Produkte entstanden, die sich in den Herkunftsländer negativ ausgewirkt hätten – zum Beispiel auf die Kleinbauern.
Ein neuer Mechanismus
Seit 2016 gibt es Forderungen, den Vorteilsausgleich auch auf die Nutzung von DSI auszuweiten. In der Diskussion war lange eine Einbeziehung in das System des Nagoya-Protokolls.
Allerdings verfolgt das Nagoya-Protokoll einen bilateralen Ansatz (Verhandlungen zwischen Nutzer und Herkunftsland), während DSI multilateral organisiert ist: Die öffentlichen Datenbanken sind international vernetzt und ermöglichen den Zugang zu Hunderten von Millionen genetischer Sequenzen aus vielen verschiedenen Ländern.
Bei der UN-Weltnaturkonferenz (COP16) im kolumbianischen Cali wurde festgelegt, dass alle Nutzer von DSI eine Verpflichtung zum Benefit Sharing haben.
Wissenschaftler leisten meist schon nicht monetäres Benefit-Sharing, da sie den “entstandenen Vorteil” (Forschungsergebnisse) durch Publikation teilen bzw. gemeinsame Projekte oder Capacity-Building betreiben.
Unternehmen, die digitale Sequenzinformationen (DSI) kommerziell nutzen (z. B. in der Pharma- oder Agrarindustrie), sind gehalten, freiwillig in den seit 2025 funktionalen Cali-Fund zu leisten.
Der Cali Fund
- Der Cali Fund ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der 2024 auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP16) im kolumbianischen Cali ins Leben gerufen wurde. Er ist seit 2025 funktional.
- Unternehmen aus Branchen wie der Pharma-, Kosmetik- oder Saatgutindustrie sollen freiwillig 0,1 % ihres Umsatzes oder 1 % ihres Gewinns einzahlen, wenn sie digitale genetische Daten (DSI) von Pflanzen oder Tieren nutzen.
- Das Geld soll zur Hälfte an indigene Völker und lokale Gemeinschaften fließen, um den weltweiten Naturschutz zu finanzieren.
- Angestrebt waren Einnahmen von rund 1 Milliarde US-Dollar pro Jahr.
Die Einnahmen aus 2025/2026 betragen 6.000 US-Dollar (Stand September 2026). Dieses Geld stammt von zwei Unternehmen, die freiwillige Beiträge eingezahlt haben.
Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO hat sich seit 2016 an verschiedenen Anhörungen zum Thema DSI beteiligt. Eine Übersicht finden Sie hier
Dabei haben wir eng mit anderen wissenschaftlichen Institutionen zusammengearbeitet und in Workshops und Fachgesprächen den Dialog mit unterschiedlichen Stakeholdern aus Wissenschaft, Behörden und Zivilgesellschaft gesucht.
Der VBIO ist Gründungsmitglied im Bündnis der universitären und außeruniversitären Biodiversitätsforschung in Deutschland. Das Bündnis entwickelt gemeinsame Positionen und agiert als koordinierender Ansprechpartner für Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Ein zentraler Schwerpunkt der Aktivitäten ist der Umgang mit digitalen Sequenzinformationen (DSI) und der offene Zugang zu genetischen Daten für die globale Forschung.

