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Digitale Sequenzinformationen

Derzeit wird kontrovers über den Status digitaler Sequenzinformationen (DSI) didkutiert. Sollen diese künftig ebenfalls in den Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls fallen? Dabei spielen wirtschaftliche, politische und rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Die Konsequenzen für die Wissenschaft werden kaum thematisiert bzw. als weniger relevant für die übergeordneten Ziele (Verhinderung der Biopiraterie, faire Teilhabe vor dem Hintergrund post-kolonialer Strukturen) angesehen.
Überlegungen zu Modellen und Mechanismen zur möglichen Umsetzung stecken noch in den Anfängen.

Ein Rechtsgutachten hat dargelegt, dass die Einbeziehung von DSI unter das Nagoya Protokoll völkerrechtlich nicht zulässig ist.
Sollten Digitale Sequenzinformationen zukünftig physischen genetischen Ressourcen gleichgestellt werden und unter die Access and Benefit-Regelungen des Nagoya Protokolls fallen, so hätte dies enorme Auswirkungen für alle Biowissenschaftler, die mit DSI arbeiten.
 


Was steckt hinter der Forderung, DSI in das Nagoya Protokoll einzubeziehen?

Die Gruppe der Befürworter einer Einbeziehung von DSI in das Nagoya Protokoll ist keineswegs einheitlich. Die Protagonisten sind allerdings großenteils in den biodiversitätsreichen Ländern des globalen Südens und in NGOs verortet.

Als wichtiger Grund, Digitale Sequenzinformationen in das Nagoya Protokoll einzubeziehen, werden die rasanten Fortschritte der Molekularbiologie, insbesondere die der Synthetischen Biologie, genannt. Die Befürworter einer Einbeziehung argumentieren, dass biowissenschaftliche Forschung zukünftig nur noch auf Basis (öffentlich zugänglicher) DSI erfolgen könnte. Damit entfiele die Notwendigkeit, bei den Herkunftsstaaten um Zugang zu den physischen genetischen Ressourcen zu ersuchen. Die Herkunftsländer hätten in diesem Szenario keine Möglichkeit, den (dann ausschließlich virtuellen) Zugang zu steuern und könnten auch nicht von den Maßnahmen des Vorteilsausgleiches profitieren. Mit der Entkoppelung „Access“ und „Benefit Sharing“ würden die grundlegenden Ziele des Nagoya Protokolls unterlaufen – so die Befürworter. Die Einschätzung, dass die Arbeit mit DSI den Zugang zu Organismen völlig obsolet mache, wird allerdings von vielen Biowissenschaftlern in Frage gestellt.

Darüber hinaus führen einige Herkunftsländer an, dass sich die Hoffnungen auf einen Technologie-Transfer im Rahmen der geltenden Nagoya-Regelungen nicht erfüllt hätten. Forschung und Entwicklung hätten sich vorrangig Fragestellungen aus dem globalen Norden gewidmet. Es seien Produkte entstanden, die sich in den Herkunftsländer negativ ausgewirkt hätten – zum Beispiel auf die Kleinbauern.


Folgen für die Biowissenschaften

Eine Einbeziehung von digitalen Sequenzinformationen hätte enorme Konsequenzen für alle Biowissenschaftler, die auf digitale Sequenzinformationen zurückgreifen, sofern diese Sequenzen auf Organismen zurückgehen, die in einem der Mitgliedsstaaten des Nagoya Protokolls gesammelt wurden. Auch zukünftig gäbe es noch frei zugängliche DSI (z. B. aus Nicht-Vertragsstaaten oder aus Vertragsstaaten ohne generelle Zugangsbeschränkungen bzw. ohne spezifische Zugangs-Auflagen). Aber das ist keineswegs eine Entwarnung, denn der Pool der zugänglichen digitalen Sequenzen wird sukzessive kleiner werden. Bei manchen Fragestellungen können Wissenschaftler auch nicht beliebig auf alternative Sequenzen ausweichen.

Für alle Nutzer von Sequenzdatenbanken gilt, dass sie alle Sequenzen nur gemäß dem jeweiligen Auflagen nutzen können. Das bedeutet, sie müssen – auch bei Metagenomstudien – die entsprechenden Begleitdaten jeder einzelnen Sequenz auf ihre Nutzungsrechte prüfen – ein gigantischer Aufwand.

Unklar ist derzeit noch, wie der anschließende Vorteilsausgleich organisiert werden soll. Denn wie bemisst sich eigentlich der Wert von DSI? Kann der Beitrag einer spezifischen Einzelsequenz am „Wertschöpfung“ überhaupt ermittelt werden? Stünden die Transaktionskosten – also die aufwändige Zuordnung und die organisatorische Abwicklung - in einem angemessenen Verhältnis zum Benefit, den es zu teilen gilt? Soll der Ausgleich bilateral abgewickelt werden, oder doch lieber über eine Fonds-Lösung?


Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO hat im September 2017 gegenüber dem Sekretariat der CBD Stellung bezogen, juristische und fachliche Probleme bei der Definition von „DSI“ angesprochen und kritisiert, dass die Einbeziehung von DSI wesentliche Ziele des Nagoya Protokolls selbst kompromittiert, nämlich die Förderung von Forschung, Erhalt und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt.

Darüber hinaus kritisiert der VBIO den immensen bürokratischen Aufwand für den einzelnen Wissenschaftler (ohne dass dadurch die Biodiversität in irgendeiner Weise gefördert würde). Leider ist dies in der komplexen internationalen Gemengelage kein Argument. Denn in der laufenden Debatte geht es nicht um wissenschaftspolitische, sondern um umwelt-, außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitische Überlegungen.

Zur Stellungnahme des VBIO


Was bisher geschah...

Eine kleine Chronologie der Geschehnisse finden Sie hier