Wissenschaftliche Tierversuche sind auf verschiedenen Ebenen juristisch geregelt: durch Rechtsvorschriften von Mitgliedsstaaten des Europarates, durch Rechtsvorschriften der EU sowie auf Ebene der Nationalstaaten.
In Deutschland kommen weitere Regelungen auf Ebene der Bundesländer hinzu.
Auch andere EU-Länder haben nationale Zusatzvorschriften.