Regelungen in Europa
Europarat
Der Europarat entwickelte das 1998 rechtskräftig gewordene „Europäische Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere“. Dieses legt unter anderem fest, dass Tierversuche nur zu bestimmten Zwecken durchzuführen sind und verlangt, dass Tierversuche in der Forschung nur insoweit zum Einsatz kommen, als keine Alternativmethoden verfügbar sind.
Europäische Union
Unabhängig vom Europarat agiert die Europäische Union. Lange Zeit war die EU-Richtlinie 86/609 maßgebend, um dem Tierschutz Geltung zu verschaffen. Die unterschiedlich starke Verschärfung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führte jedoch zu einer heterogenen Gesetzeslage innerhalb der EU, sodass ein einheitlicher Wettbewerb nicht mehr gewährleistet war. Ein Standortnachteil für Länder mit restriktivem Tierschutzgesetz - darunter Deutschland.
Mit ihrer Richtlinie 2010/63/EU ersetzte die EU die vorherige Richtlinie. Dabei suchte sie, die unterschiedlichen Tierschutzregelungen der EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und einen EU-weit einheitlichen Mindeststandard zu etablieren.




