VBIO

Das Cartagena Protokoll

Das Cartagena Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio unterzeichneten UN-Konvention über Biologische Vielfalt (CBD). Es legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit „lebenden gentechnisch veränderten Organismen“ fest. Das Cartagena Protokoll ist seit 2003 rechtskräftig und gilt in 171 Staaten sowie der Europäischen Union. Wichtige Länder wie z. B, die USA, Argentinien, Australien und Kanada haben das Cartagena Protokoll nicht unterzeichnet.

Ziel des Cartagena Protokoll ist es, zum Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefährdungen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beizutragen. Das Cartagena Protokoll sieht Maßnahmen vor, die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können. Wenn lebende gentechnisch veränderte Organismen in ein anderes Land exportiert werden sollen, um dort in die Umwelt freigesetzt zu werden läuft ein spezielles Informations- und Entscheidungsverfahren (Advanced Informed Agreement Procedure) an.

Das Verfahren regelt Handhabung, Transport und Identifikation sowie den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien. Es soll sicherstellen, dass das Empfängerland alle Informationen erhält, die für die Sicherheitsbewertung erforderlich sind. Insbesondere soll verhindert werden, dass in den Ländern des globalen Südens gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Wissen der nationalen Behörden eingeführt und angebaut werden. Dabei kommt das Vorsorgeprinzip zur Anwendung.


Wesentliches Element des wechselseitigen Berichterstattungssystems ist dabei auch das das Biosafety Clearing House, das den Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnik-relevanten Daten ermöglicht.

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Synthetische Biologie und Biodiversität

Die Diskussion, welche Auswirkungen die Synthetische Biologie auf die Biodiversität haben kann, wird kontrovers geführt - auch im Rahmen des Cartagena Protokolls. Experten aus unterschiedlichen Bereichen haben in verschiedenen Gremien und Formaten ihre Erkenntnisse und Meinungen zusammengetragen. Beim Treffen der Vertragsstaaten im November 2018 werden Beschlüsse zum Tehma erwartet.


Der VBIO und das Cartagena Protokoll (Synthetische Biologie)

Der VBIO ist als "relevant organisation" beim Biosafety Clearing House eingetragen und begleitet den internationalen Diskussionsprozess zur Bewertung der Synthetischen Biologie.

Er hat sich unter anderem eingebracht im Rahmen des Peer review eines Berichts der sogenannten "AHTEG" (Ad Hoc Technical Group) zur Synthetischen Biologie im Februar 2018. Dieser bildet eine der Grundlagen, auf deren Basis die Vertragsstaaten des Cartagena Protokolls über Biosicherheit im November 2018 über das Thema diskutieren und ggf. beschließen.
Der VBIO hatte dabei das ausgesprochen breite Verständnis von Synthetischer Biologie kritisiert, dass die ATHEG ihren Überlegungen zu Grunde gelegt hatte. Aus Sicht des VBIO ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, die zwischen Anwendungen von Genome Editing und gene drives differenziert.
Sie finden diesen  Input des VBIO auch auf der Seite des Biosafety Clearing House.


Synthetische Biologie (Cartagena Protocol)

Im Rahmen des peer review des AHTEG-Reports on Synthetic Biology.
Stand: Februar 2018


Synthetische Biologie II (Cartagena Protokoll)

Gemeinsames Statement von VBIO und GASB aus Anlass des 22. SBSTTA-Treffens. Bezug bildete die Diskussionsvorlage zum SBSTTA-Treffen.
Stand: Juni 2018


Der VBIO zur "CBD Technical Series 100: Synthetic Biology"

Im Frühsommer 2021 legte das Sekretariat der Biodiversitätskonvention die Studie „Technical Series on Synthetic Biology“ vor. Der VBIO und seine Mitgliedsgesellschaft GASB (German Association on Sythetic Biology) haben sich mit einer Kommentierung am review-Verfahren beteiligt.
Eine Kurzdarstellung in deutscher Sprache finden Sie hier
Der Volltext der Stellungnahme ist verfügbar auf der Seite des Sekretariates der Biodiversitätskonvention

Stand: Juni 2021