VBIO

Invasive Arten

Das Auftreten von Arten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gilt weltweit als eine wichtige Ursache für den Verlust biologischer Vielfalt. Im Rahmen der Biodiversitätskonvention (CBD) sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Vorsorge gegen gebietsfremde Arten zu treffen und diese nötigenfalls zu beseitigen. Innerhalb der gebietsfremden Arten stellen die invasiven Arten mit ihrem hohen Ausbreitungspotential eine erhebliche Gefährdung für Ökosysteme, Biotope und Arten dar.

Invasive Arten können Menschen aber auch direkt gefährden, weil sie stark allergen wirken wie die Beifuß-Ambrosie oder weil sie Krankheiten übertragen. Kommt es erst einmal zu solchen Problemen durch eine invasive Art, ist es oftmals für effektive Gegenmaßnahmen viel zu spät. Vorsorge ist bei weitem kosteneffizienter als Maßnahmen, die nach der Einbringung und Etablierung einer invasiven Art getroffen werden müssten. Für Deutschland liegt daher seit 2013 eine Warnliste invasiver Arten vor, die noch nicht in Deutschland vorkommen, bei denen aber konkreten Vorsorgemaßnahmen angeraten sein könnten, um deren Auftreten dieser Arten in freier Natur zu verhindern.


Regulation

Die EU hat 2015 eine Direktive verabschiedet, die den Umgang mit invasiven Arten regeln soll. In diesem Kontext hat die EU-Kommission die erste Unionsliste zu der neuen EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über invasive gebietsfremde Arten vorgelegt, die 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten umfasst und am 3.8.2016 mit in Kraft getreten ist. Die erste Erweiterung der Unionsliste um 12 weitere invasive Arten ist am 2.8.2017 in Kraft getreten.

Der Deutsche Bundestag hat im Herbst 2017 ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung EU 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten beschlossen


Der Standpunkt des VBIO

Der VBIO hatte im Rahmen der Verbändeanhörung im Januar 2017 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Dabei hat er die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung („Unionsliste“) als aus fachlicher Sicht ausgesprochen problematisch kritisiert und seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Revision der Unionsliste für deren Erweiterung einsetzen würden.
Das Gesetz ermöglicht den deutschen Behörden auch, Präventions- und Managementmaßnahmen für Arten durchzuführen, die nicht auf der Unionsliste stehen. Der VBIO begrüßt diese Möglichkeit und wünscht sich für das Engagement auf nationaler Ebene dass fachlichen Erwägungen Priorität eingeräumt wird. Dort, wo das notwendige Wissen über die invasiven Arten, ihre Biologie, ihre Ausbreitung sowie über geeignete Managementmaßnahmen lückenhaft ist, müssen ggf. personelle bzw. finanzielle Ressourcen bereit gestellt werden, um diese Wissenslücken zu schließen.
Der Gesetzesentwurf betont die Verhältnismäßigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen. Der VBIO hat in diesem Kontext der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass im Abwägungsfall der Schutz von Gesundheit, Umwelt und anderen Arten Priorität gegenüber dem Kostenargument haben wird.


Weitere Informationen

Neobiota.de
Neobiota.de ist das Informationsportal des Bundesamtes für Naturschutz über gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland. Es liefert unter anderem Informationen über invasive Arten, deren Auftreten in Deutschland sowie über die Rahmenbedingungen und die ökologische Grundlagen. Auswirkungen und Gefahren invasiver Arten für Natur, Wirtschaft und Gesundheit werden ebenso dargestellt wie Effekte des Klimawandels, die naturschutzfachliche Bewertung und mögliche Maßnahmen.