VBIO

Zur Notwendigkeit eines eigenständigen Tierversuchsgesetzes

Als Dachverband für Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland tritt der VBIO für den Schutz von Versuchstieren im Rahmen wissenschaftlicher Tierversuche ein.

Entsprechend unterstützt der VBIO die „Initiative Transparente Tierversuche“ von „Tierversuche verstehen“ und der ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Anwendung des 3R-Konzepts zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen.

Gleichzeitig ist der VBIO der Meinung, dass die Ausgestaltung des Tierschutzgesetzes in der gegenwärtigen Form auf Grund der bestehenden praxisrelevanten rechtlichen Unsicherheiten die Wissenschaftsfreiheit einschränkt und eine langfristig standortschädigende Wirkung auf die Forschung in den Lebenswissenschaften in Deutschland hat.

Die beste Lösung für einen Schutz von Versuchstieren, der die besondere Situation der modernen Lebenswissenschaften berücksichtigt, ist ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das tierexperimentelle Forschung rechtssicher ermöglicht,   entsprechend dem Vorschlag der Leopoldina. Ähnlich wie in Österreich könnte damit die EU-Richtlinie 2010/63 exakt umgesetzt werden und Änderungen des Tierschutzgesetzes, die die Bereiche Heimtiere und landwirtschaftliche Nutztiere betreffen, hätten keine ungewollten Auswirkungen auf die tierexperimentelle Forschung.

Dieses Gesetz sollte in der Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) liegen.