Der VBIO erachtet den Schutz von Versuchstieren für grundsätzlich sinnvoll und wichtig. Das Prinzip der 3 Rs (Replacement, Refinement, Restriction) unterstützt der Verband ausdrücklich. Allerdings sieht der VBIO die herausragende Wichtigkeit, lebenswissenschaftlichen Fortschritt nicht durch überbordende formale Vorgaben zu erschweren.
Der VBIO plädiert für einen an der Praktikabilität ausgerichteten Versuchstierschutz und eine Vermeidung unangemessener Bürokratie. Die Erhöhungen verfahrensrechtlicher Hürden erschweren oft die Durchführung wissenschaftlicher Studien, ohne nennenswerten Zusatznutzen zum Schutz von Versuchstieren zu stiften.
Um die Rechtssicherheit für Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, zu sichern, lehnt der VBIO die Einführung eines tierschutzrechtlichen Verbandsklagerechtes ab. Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung stellen strenge und ausreichende Instrumente für die Genehmigung von Tierversuchen dar. Für jeden genehmigten Tierversuch wurde gemäß Tierschutzgesetz bereits in einem aufwändigen Verfahren nachgewiesen, dass keine geeignete Alternativmethode zur Verfügung steht und der zu erwartende Nutzen des Experiments das mögliche Leiden der Tiere ethisch rechtfertigt.
Weiterhin erachtet der VBIO die Ungleichbehandlung von fachwissenschaftlichen Biologen (Zoologen) und Veterinärmedizinern als ungerechtfertigt, wie sie in der Personalfrage des Tierschutzbeauftragten begriffen ist.
Die beste Lösung für einen Schutz von Versuchstieren, der die besondere Situation der modernen Lebenswissenschaften berücksichtigt, ist ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das tierexperimentelle Forschung rechtssicher ermöglicht, entsprechend dem Vorschlag der Leopoldina. Ähnlich wie in Österreich könnte damit die EU-Richtlinie 2010/63 exakt umgesetzt werden und Änderungen des Tierschutzgesetzes, die die Bereiche Heimtiere und landwirtschaftliche Nutztiere betreffen, hätten keine ungewollten Auswirkungen auf die tierexperimentelle Forschung.
Eine Übersicht über alle Aktivitäten des VBIO seit 2007 finden sie hier
Der VBIO hat 2017 nach intensiver Diskussion eine Grundsatzposition zu wissenschaftlichen Tierversuchen verabschiedet.
Anmerkungen zur Notwendigkeit eines eigenständigen Tierveruschsgesetzes (2024)
Tiere werden auch zur Produktion von Antikörpern eingesetzt. Ist ein Ausweichen auf sythetische Antikörper möglich? Der VBIO hat dazu eine Umfrage durchgeführt. (2021)
Der AK Tierversuche im VBIO zur Bedeutung von wissenschaftlichen Tierversuchen in der Biomedizin.
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Zur Debatte, den Antibiotikaeinsatz bei Tieren zu reduzieren und möglichen Konsequenzen für wissenschaftliche Tierversuche (2021)