Tierschutz ist ein hohes Gut und seit dem Jahr 2002 als Staatsziel in der deutschen Verfassung verankert. Die Durchführung von Tierversuchen ist daher strikt reguliert. Auch die Freiheit der Forschung ist ein hohes Gut und im Grundgesetz festgeschrieben. Jedes einzelne Forschungsprojekt, das Tierversuche benötigt, erfordert daher eine sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter und Interessen. Im Spannungsfeld zwischen Erkenntnisgewinn auf der einen Seite und Tierschutz auf der anderen Seite gilt es dabei, die ethische Vertretbarkeit eines Versuchsvorhabens abzuschätzen. Diese basiert vor allem auf der Frage, ob die den Versuchstieren entstehenden Belastungen im Hinblick auf die Bedeutung des Versuchszwecks verhältnismäßig erscheinen.
Diese Abwägung umfasst dabei nicht nur die ethische Würdigung des Handelns (also der Durchführung eines Tierversuches), sondern auch die des Unterlassens.
Alle in Deutschland durchgeführten Tierversuche haben diese sorgfältige ethische Bewertung durchlaufen. Sie wurden nur genehmigt, weil sie vorab als unerlässlich eingeschätzt wurden und in Einklang mit dem 3R-Prinzip stehen. Dessen Ziel es ist, wo immer es möglich ist, Tierversuche zu ersetzen (Replacement), die Zahl der Tiere in Tierversuchen zu reduzieren (Reduction) und deren Belastung auf das geringstmögliche Maß zu beschränken (Refinement).
Die im VBIO und seinen Mitgliedsgesellschaften organisierten Biowissenschaftler forschen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und bekennen sich dabei ganz explizit zum 3R-Prinzip.
Das Thema Tierversuche wurde und wird in der breiten Öffentlichkeit immer wieder kontrovers, emotional und dogmatisch diskutiert. Dabei sind fundierte Hintergrundinformationen und Zusammenhänge häufig aus dem Blick geraten. Der VBIO und seine Fachgesellschaften mahnen daher dringend von allen Beteiligten eine Versachlichung der Debatte um wissenschaftliche Tierversuche an. Wer ein zeitnahes Ende aller Tierversuche suggeriert, verkennt die Sachlage und ignoriert berechtigte Anliegen der Förderung von Wohl und Gesundheit bei Mensch und Tier und ihrer Basis, der Grundlagenforschung.
Der VBIO und die in ihm zusammengeschlossenen Mitgliedsgesellschaften gehen davon aus, dass Tierversuche für bestimmte Zwecke in naher Zukunft nicht ersetzt werden können.
Tierversuche werden auch weiterhin benötigt.
Im Sinne der Transparenz fordert der VBIO die Gegner von Tierversuchen auf, die Konsequenzen einer Abschaffung aller Tierversuche explizit zu benennen. Zu erwarten sind eine Zunahme der Versuche an menschlichen Probanden sowie die fehlende oder nicht-adäquate Behandlung von Patienten. Nicht ohne Risiko ist auch das uneingeschränkte Vertrauen darauf, dass die in ausschließlich tierversuchsfreien Alternativverfahren gewonnenen Ergebnisse von Sicherheitsprüfungen von Chemikalien und der Prüfung neuer Arzneimittel und Therapien zutreffend sind und die Situation eines komplexen Organismus korrekt wiedergeben ist.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der VBIO ein für:
Zu den genannten Punkten hat der VBIO in der Vergangenheit verschiedene Positionen und Stellungnahmen vorgelegt, die hier dokumentiert sind. Die Positionen sind in Zusammenarbeit mit Mitgliedsgesellschaften des VBIO entstanden, die aus der Sicht ihrer jeweiligen Disziplin weitere Grundsatzpapiere und Forderungen vorgelegt haben, die auf den Seiten der jeweiligen Fachgesellschaft dokumentiert sind.
Der VBIO steht für einen offenen, sachlich fundierten Dialog mit allen Akteuren gerne zur Verfügung und bietet seine Expertise an.
(Stand: Juni 2017)
Diese Grundlagenposition wurde gemeinsam vom VBIO und seinen Mitgliedsgesellschaften entwickelt und gemeinsam getragen. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird im Folgenden nur der Terminus VBIO verwendet. Er umfasst auch die im VBIO organisierten Fachgesellschaften