VBIO

Konsultationen auf EU-Ebene

In den Jahren 2014 und 2015 führten die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Kommission - SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks), SCHER (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks) und SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) drei Konsultationen zur Synthetischen Biologie durch. Damit liegt der EU-Kommission eine grundlegende Bewertung der Synthetischen Biologie vor, auf deren Basis sie die Regularien prüfen oder Forschungsprogramme initiieren kann. Der VBIO hat sich an allen drei Konsultationen beteiligt


Position I

Die erste Stellungnahme liefert einem Überblick über die wichtigsten wissenschaftlichen Entwicklungen, Konzepte, Hilfsmittel und Forschungsbereiche der synthetischen Biologie. Sie enthält überdies eine Zusammenfassung der einschlägigen regulatorischen Aspekte (u. a. EU, USA, China, Vereinten Nationen).

„Synthetische Biologie wird definiert als „die Anwendung von Wissenschaft, Technologie und Ingenieurtechnik, um Konstruktion, Herstellung und/oder Änderung genetischen Materials in lebenden Organismen zu vereinfachen und zu beschleunigen.“ Zusätzlich wurde eine Liste spezifischer Kriterien vorgelegt, die ebenfalls in Betracht gezogen werden sollen. Insgesamt soll der Begriff „Synthetische Biologie“ jeden Organismus, jedes System, Material, Produkt oder jede Anwendung umfassen, die/die aus der Einführung, Zusammenstellung oder Änderung des genetischen Materials eines lebenden Organismus resultiert.

Diese Definition ermöglicht die Anpassung an die schnellen Entwicklungen in den GMO-Technologien und unterstreicht die Notwendigkeit laufender Aktualisierungen von Risikobewertungsmethoden. Allerdings fallen streng genommen zwei nicht unwichtige Forschungsbereiche nicht unter diese Definition, nämlich die Bionanowissenschaft (nicht lebende Nanomaterialien, die aus Bestandteilen lebender Organismen hergestellt wurden) und die Protozellenforschung (Versuche, lebende Organismen aus nicht lebenden Materialien zu synthetisieren), da mit ihnen noch keine lebenden Systeme erzeugt werden konnten.

Die endgültige Position der EU Kommission

Position des VBIO zur Entwurfsfassung - Preliminary Opinion - on Synthetic Biology I (Definition)


Position II

Im Rahmen der zweiten Beratung wurde unter anderem eruiert, welche Folgen die mutmaßlichen Entwicklungen der synthetischen Biologie haben werden, im Hinblick auf Mensch, Tier und Umwelt. Außerdem wurde ermittelt, ob diejenigen bestehenden Praktiken der Risikoeinschätzung für Gesundheit und Umwelt, die die EU auf genetisch veränderte Organismen (GVO) anwendet, auch für die synthetische Biologie angemessen sind. Als ein Ergebnis fixierten die Expertengremien dabei, dass die gegenwärtigen Methoden der Risikoeinschätzung, wie sie für GVO Anwendung findet, auch für einen Großteil des aus der synthetischen Biologie Entwickelten anwendbar sei.

Die endgültige Position der EU Kommission

Position des VBIO zur Entwurfsfassung - Preliminary Opinion - on Synthetic Biology II (Risk assessment methodologies and safety aspects)


Position III

Mit der dritten Konsultation betrachteten die Ausschüsse spezifische Umweltrisiken durch Organismen, Prozesse und Produkte der synthetischen Biologie. Zudem benannten sie wesentliche Kenntnislücken, die für eine verlässliche Risikobewertung künftig zu schließen seien. Im Rahmen dieser dritten Konsultation hielten die wissenschaftlichen Komitees als potenzielle Risiken etwa fest, dass Anwendungen der synthetischen Biologie in den Bereichen Bioenergie, Landwirtschaft und chemischer Industrie sich über einen signifikanten Landnutzungswandel negativ auf Biodiversität und Naturschutz auswirken könnten. Im Allgemeinen beständen die möglichen Risiken in der Entstehung neuer, noch nicht charakterisierter biologischer Funktionen, Eigenschaften und Produkte sowie im Fehlen angemessener Vergleichsorganismen zur Risikoeinschätzung. Daher seien alternative Ansätze zur Risikobewertung erforderlich.

Die endgültige Position der EU Kommission

Position des VBIO zur Entwurfsfassung - Preliminary Opinion - Opinion on Synthetic Biology III (Research priorities)


Eine zusammenfassende Darstellung zu den drei Konsultationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.