Die Europäische Kommission habe am 5. Juli 2023 ihren Vorschlag für eine „Verordnung über Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, sowie die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel“ vorgelegt. Darunter fallen beispielsweise Methoden, wie die Genschere CRIPSR mit der Erbgut verändert werden kann.
Den EU-Vorschlag prüfe die Bundesregierung gegenwärtig und nehme an den dazu vorgesehenen EU-Gremien aktiv teil. Nach Abschluss des Verfahrens werde man sondieren, ob und inwieweit ergänzende nationale Rechtssetzung möglich und erforderlich sei.
Die Federführung zum Gentechnikrecht liege innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BMEL beteilige die anderen sachlich berührten Bundesministerien frühzeitig, sodass allen Ressorts eine rechtzeitige und umfassende Mitprüfung des Vorhabens entsprechend des Verhandlungsstandes möglich sei. „Ziel ist eine einheitliche Positionierung der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, hib
Antwort Positionierung der Bundesregierung zu neuen genomischen Techniken in der Landwirtschaft (20/8114)