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Entwurf des Insektenschutzgesetzes liegt vor – VBIO nimmt Stellung

Bild von Ralf Kunze auf Pixabay

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, das Insektensterben zu stoppen und die Artenvielfalt schützen. Dazu hatte das Bundeskabinett im Herbst 2019 ein "Aktionsprogramm Insektenschutz" verabschiedet. Nun hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  (BMU) den Referentenentwurf eines Artikelgesetzes vorgelegt, das sich auf jene Handlungsbereiche erstreckt, in denen das BMU die Federführung hat. Der VBIO hat im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz nur als gemeinsame Anstrengung der beteiligten Ressorts gelingen kann. Der vorgelegte Entwurf adressiere aber wichtige Aktivitätsfelder aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz nicht, weil diese in den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts fallen.

Begrüßenswert sind einige begriffliche Klarstellungen im Naturschutzgesetz, etwa in Hinblick auf die Ausweitung von Schutzzielen „Bewahrung“ hin zu „Verbesserung der Qualität“. Die explizite Würdigung von Flächen für natürliche Entwicklungsprozesse bzw. von Saumbereichen und Verkehrsbegleitflächen in Absatz 6 ist aus Sicht des Insektenschutzes ausgesprochen sinnvoll. Der VBIO begrüßt auch den Ansatz „Natur auf Zeit“ – verweist aber darauf dass hier die – neben dem Bereich der Landwirtschaft - größten Konfliktpotentiale auftreten können. Daher ist der Naturschutz vor Ort in besonderer Weise gefordert, rechtzeitig und mit Augenmaß mit den Flächenbesitzern bzw. –nutzern Kontakt zu suchen, um diese für einen nachhaltigen Insekten- bzw. Naturschutz zu gewinnen.

Nicht nur für den Schutz von Insekten relevant ist, dass die Liste der gesetzlich geschützten Biotope
um artenreiches mesophiles Grünland, Streuobstbestände, Steinriegel und Trockenmauern ergänzt wird. Naturschutzfachlich ist deren Aufnahme in die Liste der zu schützenden Biotope zu begrüßen – dürfte aber für erhebliche Zielkonflikte sorgen. Vor diesem Hintergrund hätte sich der VBIO einen proaktiveren Umgang des BMU mit der Thematik und eine diesbezügliche Abstimmung mit weiteren Akteuren gewünscht. Insbesondere die Koordination mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft halten wir für essentiell.

Das Verbot der Nutzung von Insektiziden in bestimmten geschützten Gebieten ist ein Schritt in die richtige Richtung und trägt zur Umsetzung des Insektenschutzprogramms bei. Auch die vorgesehenen Regelungen zur Minimierung von Lichtquellen weisen in die richtige Richtung.

Uneingeschränkte Zustimmung des VBIO findet hingegen die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen im Rahmen von „Maßnahmen der Umweltbildung von fachkundigen Personen“.  Diese Regelung wird das „Erleben in der Natur“ besser zugänglich machen und die Artenkenntnis fördern, die aus Sicht des VBIO wesentliche Voraussetzung für den Naturschutz ist.  Auch in Hinblick auf das Verbot der Verwendung von Insektenfallen, bei denen Insekten mittels künstlicher Lichtquellen angelockt werden wird es Ausnahmeregelungen für naturkundliche Untersuchungen geben.

Der Referentenentwurf sieht auch schlägt Änderungen im Wasserschutzgesetz vor. So werden klare Mindestabstände festgelegt, die zukünftig bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gewässernähe gelten sollen (zumindest dann, wenn das Pflanzenschutzrecht keine weitergehenden Vorschriften aufweist). Die Vorschriften zur Ausbringung von Düngemitteln in Gewässernähe bleiben dabei unverändert. Zur Frage der Gewässerrandstreifen gibt es eine rege Diskussion, die diverse Interessens- und Zielkonflikte zwischen den Akteuren offenbart. Gerade in dieser sensiblen Frage wäre eine vorherige Abstimmung mit anderen Akteuren – insbesondere dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - wünschenswert gewesen.

(VBIO)