Mehr dazu bei EURACTIV
Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Wie künftig mit gentechnisch veränderten Pflanzen umgegangen wird, betrifft und berührt sehr viele Menschen in unserem Land und in Europa. Hier braucht es ausgewogene und für eine breite Mehrheit tragbare Lösungen. Der Rat hat heute die nötige Mehrheit nicht erreicht. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Ich habe mich frühzeitig innerhalb der Bundesregierung für einen guten Kompromiss eingesetzt: für die Interessen der Wissenschaft, der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Lebensmittelwirtschaft. Hier geht es um die Frage der Koexistenz, der Vorsorge und der Transparenz. Das ist das Gegenteil von Klientelpolitik. Das ist eine Politik des Ermöglichens und der Wahlfreiheit. Und zwar für die gesamte Branche vom Acker bis zum Handel – egal, ob konventionell oder Bio.
Wer gentechnikfrei wirtschaften will, muss dies auch in Zukunft tun können. Wir brauchen echte Wahlfreiheit über die gesamte Lebensmittelkette. Dafür brauchen wir Regeln für die Koexistenz, damit ein funktionierender, milliardenschwerer Markt nicht zerstört wird. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, welche Produkte sie kaufen. Ich möchte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden können. Da brauchen sie keine Ratschläge, egal von wem. Auch Unternehmen des Lebensmittelhandels haben sich sehr klar für Transparenz im Sinne der Verbraucher ausgesprochen. Viele Landwirtinnen und Landwirte verdienen gutes Geld mit Produkten ohne Gentechnik – das muss auch künftig möglich sein.
Klar ist auch: Patente durch die Hintertür darf es nicht geben. Bei den Fragen der Patentierbarkeit aber auch der Koexistenz weiß ich die Bäuerinnen und Bauern an meiner Seite: Patente auf Saatgut blockieren Innovationen und sorgen für Abhängigkeiten.
Dass es heute keine nötige Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat gab, ist deshalb auch ein klarer Auftrag, bei den entscheidenden Punkten nachzusteuern."
BMEL
Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Rates der EU-Agrarminister. Die Entscheidung, die Regeln für Neue Gentechniken (NGT) erstmal nicht zu lockern, zeigt, dass viele Mitgliedsstaaten noch grundsätzliche Fragen haben. Mir ist es wichtig, dass auch bei der Anwendung Neuer Gentechnik-Verfahren das Vorsorgeprinzip und die Belange der Verbraucher*innen gewahrt werden. Deshalb muss das potenzielle Risiko von Pflanzen, die mit Neuer Gentechnik verändert wurden, für Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit auch weiterhin genau bewertet werden, bevor sie großflächig in die Anwendung gehen dürfen. Außerdem ist entscheidend, die Kennzeichnung von Gentechnik über die gesamte Wertschöpfungs- und Lebensmittelkette zu erhalten. Die Verbraucher*innen müssen im Supermarktregal erkennen können, ob in einem Produkt gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe enthalten sind oder nicht. Nun müssen wir die Diskussionen im Sinne des Verbraucherschutzes und mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf Umwelt und unsere Ökosysteme weiterführen. Nur wenn man die Anwendung Neuer Gentechnik vorher genau prüft, kann man ungewollte Auswirkungen vermeiden.“
BMUV
Der VBIO hat zu dieser Thematik in einem offenen Brief Stellung bezogen, diesen finden Sie unter: www.vbio.de/presse/presse-details/offener-brief-appell-an-bundesminister-innen-sich-fuer-evidenzbasiertes-europaeisches-gentechnikrechts-einzusetzen-1