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Experten fordern bessere Arbeitsbedingungen in der Forschung

Die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geladenen Sachverständigen haben sich einheitlich dafür ausgesprochen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu reformieren, um prekäre Arbeitsbedingungen und kurzzeitige Befristungen in der Wissenschaft zu verringern. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft weise noch deutliche Schwächen auf.

Der entsprechende Entwurf sieht unter anderem vor, Mindestvertragslaufzeiten einzuführen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Forschende zu stärken und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland langfristig zu sichern.

Der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) betonte zum Auftakt der Anhörung die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen für ein innovatives Wissenschaftssystem: „Ein attraktives Wissenschaftssystem braucht Arbeitsbedingungen, die kluge Köpfe und Talente anziehen.“

Die geplante Novelle stützt sich auf die Evaluierung des WissZeitVG aus dem Jahr 2022, die aufzeigte, dass die Arbeit in der Wissenschaft weiterhin von kurzzeitigen Vertragslaufzeiten und langanhaltenden Befristungsphasen geprägt ist. Auch ein Antrag (20/10802) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen - Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverzüglich umsetzen“ war Teil der Anhörung.

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen war, unterstrich: „Im europäischen und im deutschen Arbeitsrecht ist die unbefristete Beschäftigung der Regelfall.“ Angesichts der Vielzahl befristeter Stellen in der Wissenschaft würde diese Norm jedoch oft übersehen. Die Erwartungen an die Novellierung des WissZeitVG seien „riesengroß“, und das Engagement für bessere Arbeitsbedingungen habe ein nie zuvor gesehenes Niveau erreicht. Innovationen in der Wissenschaft seien nur mit einer stabilen Arbeitskultur möglich, nicht aber mit befristeten Verträgen. Bolenius warnte vor der „begrenzten Öffnung für kleinteilige tarifrechtliche Regelungen“, die nur zusätzliche Rechtsunsicherheiten schaffen würden und forderte „Dauerstellen für Daueraufgaben“.

Patrick Cramer von der Max-Planck-Gesellschaft, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen wurde, verwies auf die Vorteile des Gesetzentwurfs, wie die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten, die die Planungssicherheit erhöhen. Dennoch kritisierte er, dass Missbrauch durch Kettenverträge oder die Drittmittelfinanzierung weiterhin nicht adressiert würden. Ihm seien sowohl Perspektivenverbesserung für Wissenschaftler als auch die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen wichtig. Cramer plädierte für weniger Bürokratie und eine bessere Durchlässigkeit der Systeme, um Wissenschaftler auch internationale Karrieren zu ermöglichen.

Walter Rosenthal,von der Hochschulrektorenkonferenz, auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, betonte, dass spätestens nach der Qualifizierungszeit klare Karrierewege geschaffen werden müssten, sei es durch Juniorprofessuren, unbefristete Stellen neben der Professur oder außerhalb der Wissenschaft. Rosenthal erläuterte, dass es sich bei der Promotionsphase und der anschließenden Postdoc-Phase innerhalb des Qualifizierungszeitraums um hoch kompetitive und wissenschaftsbezogene Phasen handelt, in denen jeweils angemessene Vertragslaufzeiten erforderlich seien. Er warnte davor, dass die Tariföffnung zu einer Zersplitterung des Wissenschaftssystems führen könnte, da unterschiedliche Tarifparteien im Wissenschaftsbereich vertreten seien.

Wolfgang Wick vom Wissenschaftsrat, der überfraktionell zur Anhörung eingeladen war, wies auf das Risiko hin, dass Höchstbefristungsgrenzen den Leistungsdruck auf Post-Docs weiter erhöhen könnten. Eine höhere Zahl unbefristeter Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, die nicht den Weg zur Professur anstreben, könne dagegen eine wertvolle Alternative bieten. „Damit entstünden mehr Karriereziele für Promovierte, die das Berufsziel Professur nicht anstreben oder nicht erreichen“, so der Sachverständige. Das WissZeitVG solle zudem die Vielfalt der Karrierewege in der Wissenschaft berücksichtigen, sagte Wick und forderte unbefristete Stellen für Personal, das Daueraufgaben in der Forschung und Lehre übernimmt.

Jan Wöpking von der German U15 e.V., eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Karrierewege. Die Einführung einer Erstmindestvertragslaufzeit von drei Jahren in der Promotionsphase sei ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die geplante Integration einer pflegepolitischen Komponente sei eine wertvolle Ergänzung. Kritisch sehe er jedoch die Tariföffnung und die Höchstbefristungsdauer in der Post-Doc-Phase. Er betonte, dass Deutschland nach den USA weiterhin das zweitattraktivste Gastland weltweit für Forschende sei, ein Potenzial, das es für die Gewinnung von Fachkräften zu nutzen gelte.

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, hib


Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (20/11559)