Die Berufsbezeichnung Medizinisch Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in. Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben. Das Ausbildungsziel soll jedoch modernisiert, spezifiziert, konkretisiert und neu strukturiert werden. Die praktische Ausbildung wird erweitert.
Künftig soll eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.
Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Vorlage zufolge soll Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.
Das MTA-Reformgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Reform soll voraussichtlich 2023 in Kraft treten.
Ausschuss für Gesundheit, hib
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze