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Aus dem Bundesumweltministerium äußerte sich dazu die Ministerin:
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance zwischen allen Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben, indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung. Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer."
Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über 80 Prozent der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Dafür sollen EU-weit auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden, bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, ein Prozess, bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird. Die Verordnung umfasst alle wichtigen Ökosysteme der Gesamtlandschaft, von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern. Sie bietet viele Chancen, unsere Landschaft fit für die Zukunft zu machen. Der Entwurf wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert.
Im Juni 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Nature Restoration Law vorgelegt. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Im Rahmen des Trilogs wurden, wie von einigen gefordert, deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen eingeführt, was den ursprünglichen Vorschlag für die Mehrheit akzeptabel gemacht hatte. Er wurde allgemein als ausgewogener Kompromiss aller Interessen angesehen. Die Verordnung erhielt dann am 22. November 2023 im Ausschuss der Ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 gaben die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre Zustimmung für dieses Vorhaben. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Umweltrat ist das Nature Restoration Law final beschlossen.
BMU