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Nachbesserungen beim Tierschutz

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Die Richtlinie 2010 / 63 / EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (EU-Versuchstierrichtlinie) wurde im Jahr 2013 durch Änderung des Tierschutzgesetzes und Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens bemängelt die Europäische Kommission, dass mit den genannten Rechtstexten einige Punkte der Richtlinie nicht oder nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden seien, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/16878) auf eine Kleine Anfrage (19/16554) der FDP-Fraktion.

Im bisherigen Verfahren seien bereits einige durch die EU-Kommission bemängelten Punkte ausgeräumt worden, heißt es weiter. Eine Prüfung der verbliebenen Punkte zeige, dass eine Überarbeitung einiger nationaler Regelungen erforderlich ist, um die vollumfängliche Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie sicherzustellen. Die Bundesregierung sehe Änderungsbedarf bei der Regelungen zum Schutz von Versuchstieren im Tierschutzgesetz, in der Tierschutz-Versuchstierverordnung sowie in der Versuchstiermeldeverordnung. Betroffen seien unter anderem das Genehmigungsverfahren von Tierversuchen, die behördliche Kontrolle von Versuchstiereinrichtungen, die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten in den Forschungseinrichtungen, die Zusammensetzung des Tierschutzausschusses der Forschungseinrichtungen und die jährliche Meldeverpflichtung der Forschungseinrichtungen. Entsprechende Rechtsetzungsvorschläge würden derzeit in den betreffenden Ressorts abgestimmt und sollen danach in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben werden.

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ,hib


Kleine Anfrage: Verhalten der Bundesregierung im Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Versuchstierrichtlinie Antwort (19/16878)