Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Diese Einigung ist ein wichtiges internationales Signal: Die Europäische Union verpflichtet sich unumkehrbar und verbindlich zum Klimaschutz. Wir Europäer beweisen damit, dass wir das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen. Unser neues EU-Ziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 ist international vorbildlich. Das ist ein glaubwürdiger und vernünftiger Pfad hin zur Treibhausgasneutralität 2050. Für das kommende Jahrzehnt bedeutet das nichts weniger als eine Verdopplung unseres Tempos beim Klimaschutz. Alle EU-Länder werden mehr tun als bisher. Auch Deutschland wird beim Klimaschutz mehr beitragen müssen als die bislang beschlossenen 55 Prozent Treibhausgas-Minderung. In allen Bereichen werden jetzt zusätzliche energische Klimaschutzschritte folgen müssen: bei der Energiewende, im Verkehr und bei Gebäuden ebenso wie bei allen Industrieprozessen."
Das EU-Klimagesetz legt noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen und welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag übernimmt. Das wird erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird.
Das Europäische Klimagesetz sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung vor, die sich eng am Pariser Abkommen orientiert. Demnach wird die EU-Kommission alle fünf Jahre prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad dorthin im Einklang stehen. Analog zum Pariser Abkommen findet die erste Überprüfung im Jahr 2023 statt.
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten wird das EU-Klimagesetz im Trilog mit EU-Parlament und EU-Kommission zügig weiterverhandeln. Finalisiert werden diese Gespräche dann wie vorgesehen unter portugiesischer Ratspräsidentschaft.
BMU