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DFG begrüßt EU-Übereinkunft zu neuen Züchtungstechniken

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die von der Europäischen Union bekannt gegebene vorläufige Vereinbarung zu einem neuen rechtlichen Rahmen für Pflanzen, die mit neuen Züchtungstechniken (New Genomic Techniques, NGT) hergestellt werden. Die Vereinbarung sieht vereinfachte Regeln für sogenannte NGT-1-Pflanzen vor, die auch durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Für sie entfallen die strengen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten, die für andere mit neuen Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen (NGT-2) weiterhin gelten.

„Diese Neubewertung von Pflanzen, die mit neuen Züchtungstechniken erzeugt werden, wird der Wissenschaft in Deutschland einen Schub verleihen“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Der in den Verhandlungen erzielte politische Durchbruch stärkt den Forschungsstandort Europa und eröffnet neue Wege für eine klimaresiliente und ressourcenschonende Landwirtschaft. Wichtig ist nun, dass die neuen Regelungen auch zügig im EU-Parlament und im EU-Rat bestätigt und in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden“, so Becker. 

„Die DFG engagiert sich seit Jahren für eine wissenschaftlich fundierte und risikoorientierte Regulierung neuer Züchtungstechniken“, ergänzt Professor Dr. Axel Brakhage, Vorsitzender der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung. „Gemeinsam mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben wir in verschiedenen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass aus wissenschaftlicher Sicht genomeditierte Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungstechniken entstehen könnten, keine besonderen Risiken aufweisen und daher wie konventionelle Sorten zu behandeln sind.“

Die nun vorgesehene Einstufung der NGT-1-Pflanzen folgt diesem wissenschaftlichen Befund und setzt einen zentralen Grundsatz um: Entscheidend sind die Eigenschaften des Produkts, nicht die Methode der Züchtung. Die DFG begrüßt ausdrücklich, dass damit eine streng verfahrensbezogene Regulierung überwunden wird, da diese Forschung und Innovation bislang erheblich eingeschränkt hat. Mit dem neuen Rechtsrahmen erhalten Forscher*innen sowie Züchter*innen in Deutschland und Europa verlässliche Perspektiven. Er erleichtert Freilandexperimente, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft Voraussetzungen für die Entwicklung robusterer, nachhaltig produzierter Nutzpflanzen, die zu den Zielen des European Green Deal und der EU-Farm-to-Fork-Strategie beitragen können.

Damit die Reform gültig wird, muss die Einigung noch von einer Mehrheit im EU-Parlament und im EU-Rat bestätigt werden. Die DFG appelliert an die EU-Institutionen, dem nun erzielten Kompromiss zuzustimmen, um eine schnelle Umsetzung des neuen rechtlichen Rahmens zu gewährleisten: „Moderne Züchtungsverfahren bergen hohe Potenziale für Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und die Anpassung an den Klimawandel – Potenziale, die durch eine zeitgemäße Regulierung verantwortungsvoll genutzt werden können“, bekräftigt DFG-Präsidentin Becker.

DFG


Zur Positionierung der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der DFG „Für eine zeitgemäße Regulierung der Produkte neuer Züchtungstechniken als Beitrag zur Bewältigung multipler Krisen des 21. Jahrhunderts“ (2023): https://www.dfg.de/resource/blob/176056/position-genomeditierte-pflanzen-de.pdf

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