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Erfolg für den weltweiten Artenschutz: Gefährdete Haie, Frösche und Pflanzen werden strenger geschützt

Bild Pixabay

Die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES haben bei ihrer Konferenz in Usbekistan weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten beschlossen: 74 Hai- und Rochenarten, 11 Baum- und Pflanzenarten, 15 Vogelarten sowie 14 Reptilien- und Amphibienarten wurden unter internationalen Schutz gestellt oder ihr Schutz verbessert. In mehreren Fällen wurden zudem Abschwächungen des Schutzes abgelehnt. Ein besonderer Erfolg dabei ist der stärkere Schutz für Haie und Rochen, die nach den Amphibien die am stärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Deutschland hatte diese Anträge besonders unterstützt. Auch das Verbot des Handels mit Elfenbein und dem Horn der Nashörner bleibt bestehen.

An der Konferenz nahmen vom 24. November bis zum 5. Dezember knapp 3000 Delegierte aus den 185 Vertragsstaaten sowie von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Deutschland hat sich dabei für dringend notwendige Schutzmaßnahmen und strenge Nachhaltigkeitskontrollen bei zahlreichen gefährdeten Tieren und Pflanzen eingesetzt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Artenschutzkonferenz hat wichtige Fortschritte gebracht – für einige Arten sind sie sogar überlebenswichtig. Mit den neuen Vereinbarungen schützen wir bedrohte Tiere und Pflanzen, bevor sie für immer verloren gehen. Vor allem bei vielen gefährdeten Haiarten konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die Staatengemeinschaft war sich in sehr vielen Punkten einig, dem Raubbau an der Natur Schranken zu setzen. Nun gilt es, diese Beschlüsse mit besseren Kontrollen auch in die Tat umzusetzen."

Ein Schwerpunkt der Vertragsstaatenkonferenz war der bessere Schutz vieler kommerziell genutzter Meeresarten. Durch die neuen Unterschutzstellungen unterliegt nunmehr insgesamt mehr als 90 Prozent des kommerziellen Haifischflossenhandels den CITES-Nachhaltigkeitskontrollen oder Handelsverboten. Mit den Schlingerhaien, eine Gruppe der Tiefseehaie, werden nun auch explizit Arten geschützt, die vor allem wegen ihres hochwertigen Haileberöls gefischt werden. Durch den stärkeren Schutz für den Weißspitzenhochseehai hat die Vertragsstaatenkonferenz erstmalig den kommerziellen Handel einer fischereilich genutzten Haiart vollständig verboten.

Auch bei Pflanzenarten konnten Erfolge erreicht werden. Die Unterschutzstellung der indischen Myrrhe ist dabei ein besonderer Erfolg. Sie ist eine gefährdete Heil- und Aromapflanze, deren Harz insbesondere für Räucherwaren und Nahrungsergänzungsmittel genutzt wird. Ihr besserer Schutz wurde maßgeblich von Deutschland vorbereitet und gemeinsam mit Pakistan vorgeschlagen. Deutschland wird damit als eines der zentralen Zielländer im Medizinal- und Aromapflanzenhandel seiner Verantwortung gerecht.

Ein weiterer Erfolg betrifft die stark bedrohte Baumart Paubrasilia echinata, die Brasiliens Nationalbaum ist. Aus seinem als Fernambuk bekannten Holz werden hochwertige Bögen für Streichinstrumente gefertigt. Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, den Schutz dieser stark gefährdeten Art zu stärken, nahmen aber international reisende Musikerinnen und Musiker und Orchester von den strengen Regeln aus, um internationale Konzertreisen nicht zu erschweren.

Da Deutschland ein bedeutender Ziel- und Transitmarkt für exotische Heimtiere ist, setzte sich die Bundesregierung wie bei vergangenen Konferenzen für Arten ein, die durch den Heimtierhandel gefährdet sind. Die Vertragsstaatenkonferenz beschloss beispielsweise den verbesserten Schutz der Stutz-Gelenkschildkröte.

Auch für zahlreiche Amphibien ist die EU ein Zielland und hat besondere Verantwortung. Wasserfrösche, die auch in Deutschland heimisch sind, werden kommerziell für ihre Froschschenkel genutzt und vor allem in der EU konsumiert. Mit der Unterschutzstellung dieser Frösche wird dieser Handel zukünftig strenger reglementiert.

Um die Beschlüsse der Konferenz konsequent und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen und internationalen Partnern umzusetzen, unterstützt Deutschland mit vielen verschiedenen Projekten, beispielsweise durch Partnerschaften mit Ländern in Afrika und Asien sowie bei Verbesserungen der Nachhaltigkeitsprüfungen oder zur Entwicklung global nutzbarer digitaler Anwendungen und durch Schulungen.

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit


Die "Summary Records" mit allen gefassten Beschlüssen finden Sie hier: https://cites.org/eng/cop/20/summary-records

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