VBIO
Aktuelles aus den Biowissenschaften

Mehrjährige Ackerbrachen schützen Feldvögel am besten

Ackerbrachen mehrjährig
Ein Schwarzkehlchen hat eine Schmetterlingsraupe gefangen und ruht sich auf dem Zweig eines Weißdornbuschs aus. Nils Anthes, Universität Tübingen

Ackerbrachen schützen Feldvögel wirkungsvoll - aber nur wenn sie mindestens zwei Jahre bestehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Julia Staggenborg und Nils Anthes vom Institut für Evolution und Ökologie der Universität Tübingen. Die Studie, die insgesamt 143 frühere Forschungsarbeiten auswertet, ist eine der bislang umfangreichsten Untersuchungen in Europa zum Artenschutz von Feldvögeln in der Landwirtschaft.

In den vergangenen vierzig Jahren sind die Populationen von Feldvögeln in Europa im Schnitt um 56 Prozent eingebrochen, bei einzelnen Vogelarten wie dem Rebhuhn sogar um 90 Prozent. Körner-fresser wie Feldsperlinge oder Goldammern finden nicht mehr genug Nahrung, weil bei der Ernte mit modernen Maschinen kaum noch Getreidekörner auf den Feldern zurückbleiben. Pflanzenschutz-mittel und Flurbereinigungen haben Wildkräuter und ungenutzte Lebensräume wie Randstreifen, Bö-schungen oder Graswege verdrängt, die zwar für die Agrarproduktion verzichtbar, aber überlebens-wichtig für Insekten und die Aufzucht von Jungvögeln sind.

Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die nächste fünfjährige Agrarförderperiode in der EU. Laut EU-Recht müssen Landwirte dann vier Prozent ihrer Äcker und Wiesen für den Erhalt der Artenvielfalt vorhalten und bekommen nur bei Erfüllen dieser Bedingung finanzielle Unterstützung. Diese soge-nannte Konditionalität ist neu in der EU-Agrarpolitik. „Die Regelung ist eine große Chance für den Artenschutz“, sagt Staggenborg, „diese Flächen sollten dann aber auch Maßnahmen vorbehalten sein, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen tatsächlich wirksam für den Erhalt der Artenvielfalt sind.“

Wie die Flächen für den Artenschutz im Detail behandelt werden müssen, regeln die Mitgliedsstaaten selbst im Rahmen eines nationalen „Strategieplans“. Die Bundesregierung fordert in ihrem Entwurf, der zur Abstimmung bei der EU-Kommission liegt, maximal eineinhalb Jahre lang bestehende Bra-chen. Durch Ausnahmeregelungen können Landwirte in Deutschland den Zeitraum auf weniger als ein Jahr verkürzen. „Viele Insekten können in dieser kurzen Zeit ihren Fortpflanzungszyklus vom Sommer bis in das folgende Frühjahr nicht vollenden und fehlen dann den Brutvögeln als Nahrung“, sagt Nils Anthes. Die neuen Forschungsergebnisse bestätigen, dass Feldvögel von mehrjährigen Brachen deutlich stärker profitieren als von lediglich einjährigen.

Der Entwurf des Strategieplans verpflichtet Landwirte zur zeitweisen Stilllegung von Flächen, erlaubt aber die Begrünung der Brache mit artenarmen Mischsaaten zum Beispiel aus Klee und Senf oder mit „Blühmischungen“, die viele nicht-heimische Pflanzen wie Sonnenblumen, Phazelien, Dill oder Persischen Klee enthalten. Deren hoher und dichter Wuchs unterdrückt Unkraut und ist deshalb bei Landwirten beliebt. „Viel wirkungsvoller für den Erhalt der Artenvielfalt ist es allerdings, wilde Acker-kräuter einfach sprießen zu lassen“, so Nils Anthes. „Diese heimischen Pflanzenarten werden von vielen unserer Insekten gebraucht und bieten optimale Brutplätze für Feldvögel.“ Durch Wildwuchs entstünde ein vielfältiges Nebeneinander von Gräsern, blütenreichen Kräutern oder Stellen, die ganz frei blieben. So hätten Vögel genug Nahrung, Schutz und Nistflächen.

Außer durch mehrjährige Brachen können Feldvögel geschützt werden, indem Landwirte erst spät im Jahr ihre Wiesen mähen, wie die Forschenden in ihrer Studie nachweisen. Oder beim Ernten ei-nen Streifen Getreide stehenlassen, wie in Großbritannien durch ein Gesetz vorgeschrieben, damit Feldvögel den Winter hindurch genug zu fressen finden.

Universität Tübingen


Originalpublikation:

Staggenborg, J., Anthes, N. (2022): Long-term fallows rate best among agri-environment scheme effects on farmland birds – A meta-analysis. Conservation Letters, e12904,
https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/conl.12904