Warnungen vor Verstopfung der Karrierewege und geschmälerten Zukunftsaussichten nachfolgender Generationen hätten ihre Berechtigung. Zukunftsperspektiven in einem hoch dynamischen und von Wettbewerb und Vielfalt geprägten System wie der Wissenschaft könnten nur erhalten bleiben, wenn hinreichend Fluktuation und Flexibilität bestünden. Dazu bedürfe es eines spezifischen Befristungsrechts, das den Eigenheiten des Wissenschaftssystems Rechnung trage.
Um eine ausgewogene Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit innerhalb des Wissenschaftssystems herzustellen, fordert der DHV mithilfe eines im WissZeitVG verankerten Grundkonzepts alternative Berufswege nach einer Post-Doc-Phase aufzuzeigen.
Im Einzelnen plädiert der DHV dafür:
1) eine Personalstruktur zu ermöglichen, die stärker nach den verschiedenen Aufgaben in der Wissenschaft differenziert. Wissenschaftliche Dienstleistungen und Daueraufgaben müssten dafür bedarfsgerecht auch mit Dauerstellen unterlegt sein, während die Eigenqualifikation über spezifische Befristungsregelungen in größtmöglicher Freiheit und Unabhängigkeit erfolgen solle,
2) eine auf maximal drei Jahre befristete Post-Doc-Phase für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als „Erprobungs- und Förderungsphase" vorzusehen, um danach verbindlich entscheiden zu können, welcher Karriereweg individuell beschritten wird. Hierzu müssten die Länder als Gesetzgeber eine Personalstruktur ermöglichen, die auf einer Trennung von Qualifikation und wissenschaftlicher Dienstleistung beruhe,
3) den Weg zu einer Lebenszeitprofessur über eine Assistenzprofessur zu ermöglichen - mit und ohne Tenure Track. Neben weiterhin befristet ausgestalteten Zeitprofessuren ohne Lebenszeitperspektive sollten nach Maßgabe der Fächerkulturen - im Umfang von bis zu 25 Prozent - Tenure Track-Professuren vorgesehen werden, die nach einer positiven Evaluation eine sichere Perspektive an der Universität bieten. Nur wenn in ausreichendem Umfang Tenure Track-Professuren zur Verfügung stünden, ließen sich frühzeitig Spitzenprofessuren neu besetzen und berufungsfähige hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gewinnen. Gleichzeitig bleibe damit das deutsche Wissenschaftssystem im Wettstreit um die besten Köpfe international konkurrenzfähig,
4) befristeten Drittmittelbeschäftigten die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Durch die Fetischisierung von Drittmitteln sei ein Heer von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entstanden, das am Tropf befristeter Gelder hänge. Drittmittelverträge müssten nicht nur der Dauer des Drittmittelprojekts oder des bewilligten Projektabschnitts entsprechen und zusätzlich Überbrückungsbefristungen zwischen zwei Projekten zulassen. Bund, Länder und Hochschulen müssten bei Drittmittelverträgen besonders auch ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden und Härtefallfonds schaffen, in denen Haushalts- oder auch Overheadmittel gepoolt für eine Beschäftigung nach Auslaufen der Drittmittelverträge zur Verfügung gestellt werden.
DHV