Oliver Schacht, Vorstandsvorsitzender des BIO Deutschland, erklärt: „Als das Forschungszulagengesetz 2020 in Kraft getreten ist, haben wir uns sehr gefreut, denn die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist für unsere hochinnovativen Unternehmen ein wichtiger Förderbaustein. Wir begrüßen daher sehr, dass mit dem nun vorliegenden Entwurf des Wachstumschancengesetztes bei der Forschungszulage noch nachgebessert wird. Besonders die Erhöhung der Förderquote um zehn Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen sehen wir sehr positiv.“
Die Leiterin der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern des Verbands, Heike Balzer, begrüßt die Weichenstellung grundsätzlich und bietet den Verantwortlichen den Austausch zur Verbesserung in der praktischen Umsetzung an: „So können wir gerade in Hinblick auf die Genehmigungsprozesse noch Verbesserungspotenziale heben. Gemeinsam sollten wir daran arbeiten, den Antragsprozess zu vereinfachen, die Auszahlung der Mittel zu verbessern und für die Unternehmen Rechtssicherheit für zukünftige Prüfungen zu gewährleisten.“ Auch die aktive Unterstützung der Unternehmen im Antragsprozess durch die Bescheinigungsstelle wäre sehr wünschenswert, ergänzt die Finanzchefin des Berliner Biotech-Unternehmens TME Pharma weiter.
Die Stellungnahme des BIO Deutschland e. V. zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes kann hier heruntergeladen werden: www.biodeutschland.org/de/positionspapiere-uebersicht.html
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