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Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls

PixabayCC0

Das Nagoya-Protokoll - offiziell "Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile" - ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist. Deutschland ist seit 2016 Vertragspartei des Nagoya-Protokolls.

Zwischen Juli 2019 und Juni 2020 hat das Bundesamt für Naturschutz bei 40 Unternehmen Nutzerkontrollen nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 durchgeführt. Dies geht aus dem Vierten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (19/26455) hervor. Für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat das Bundesamt für Naturschutz neun Dienstposten eingerichtet, von denen im August 2020 sieben besetzt waren.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib

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