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Maßnahmen der EU-Biodiversitätsstrategie

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Mit der voraussichtlich Ende April 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegten "EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030" soll dem Biodiversitätsverlust begegnet werden. Durch verschiedene Maßnahmen sollen Ökosysteme erhalten und wiederhergestellt werden, die nachhaltige Landnutzung gefördert und die Biodiversität in andere EU-Politiken integriert werden. 

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18442) auf eine Kleine Anfrage (19/17738) der FDP-Fraktion. Spezifische Umsetzungsmaßnahmen sollen ab dem Jahr 2021 vorangetrieben werden.

Die Strategie sei "integraler Bestandteil" des europäischen Grünen Deals und soll dazu beitragen, den Klimawandel aufzuhalten und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, schreibt die Regierung weiter. Sie soll zudem dazu genutzt werden, sich für die im Oktober 2020 anstehende Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15 CBD) zu positionieren.

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, hib


Antwort (19/18442) auf eine Kleine Anfrage (19/17738) der FDP-Fraktion "Inhalte und Ziele europäischer Umweltvorhaben"