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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Anpassung hilft Betroffenen und Wissenschaft

Der Bundestag hat am 07.05.2020 eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen, um Nachteile für befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Schutzmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie zu verhindern. Forschungseinrichtungen und Hochschulen erhalten nun die Möglichkeit, Arbeitsverträge auch über die bisher geltende Höchstgrenze hinaus zu verlängern. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich. Sie setzt sich dafür ein, dass die Wissenschaftseinrichtungen von dieser Möglichkeit zugunsten der Personen in der Qualifizierungsphase Gebrauch machen.

„Die Bundesregierung hat zunächst zusätzliche Mittel für die Forschung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereitgestellt, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre vielfältigen Anstrengungen zur Überwindung der Krise noch weiter intensivieren können. Nun hat der Bundestag auch die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung insgesamt pragmatisch angepasst,“ so Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der aktuell in der Allianz federführenden Hochschulrektorenkonferenz.

„Die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzlich Zeit für ihre wissenschaftliche Qualifizierung zu gewähren, wenn wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aktuell der Forschungs- und Entwicklungsbetrieb heruntergefahren werden muss, Experimente und Projekte abgebrochen werden oder zeitweilig nicht möglich sind und der Zugang zu Forschungsgegenständen nicht mehr gegeben ist. Für das schnelle und effektive Handeln gebührt den Abgeordneten des Bundestags unser Dank. Wir erwarten nun, dass auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.“

Rückwirkend zum 1. März 2020 wird die Höchstbefristungsgrenze nach dem WissZeitVG für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, wegen der pandemiebedingten Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs um sechs Monate verlängert. Die Verlängerungsmöglichkeit gilt für Arbeitsverhältnisse, die zwischen diesem Zeitpunkt und dem 30. September 2020 bestehen. Der Qualifizierungsrahmen kann außerdem auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um weitere sechs Monate verlängert werden, soweit dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden sollte.

„Die Wissenschaft wird auf allen Ebenen auch weiter ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten“, so Alt weiter. „Die vergangenen Wochen haben noch einmal eindrucksvoll deutlich gemacht, dass Forschung und Wissenschaft insgesamt unverzichtbare Bausteine für unser Gemeinwesen sind – und das gilt für alle Wissenschaftsgebiete und alle wissenschaftlichen Institutionen. Die enge Partnerschaft von Bund, Ländern und Wissenschaft in den vergangenen Jahren hat sich insofern sehr bewährt. Gleichwohl ist unverkennbar, dass noch viel zu tun bleibt, etwa bei der Digitalisierung in Forschung, Studium und Lehre, insbesondere mit Blick auf die notwendige Infrastruktur, bei der Finanzierung der Hochschulmedizin und der medizinischen Forschung sowie bei der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für die internationale Kooperation. Das sind nur einige Beispiele für Herausforderungen, bei denen die Wissenschaft auch in den nächsten Jahren auf besondere Unterstützung durch Bund und Länder angewiesen sein wird.“

Allianz der Wissenschaftsorganisationen