„Es gilt, Kohärenz über die gesamte Wertschöpfungskette sicherzustellen und nicht aus der Logik der späteren Phasen Festlegungen zu treffen, die negative Auswirkungen auf frühere Phasen der Wertschöpfungskette und dabei insbesondere auf die akademische und Grundlagenforschung haben“ erläutert Prof. Dr. Markus Engstler, Präsident des VBIO.
Der VBIO weist in seiner Stellungnahme auf einen zentralen Grundkonflikt hin: Strategische Steuerung, Sicherheitsinteressen und ökonomische Verwertungszwänge greifen in den Forschungsalltag ein und können Widersprüche und Zielkonflikte erzeugen – auch in Hinblick auf die Freiheit von Forschung und Lehre, die als hohes Gut unbedingt zu erhalten ist.
Mit dem Entwurf des EU Biotech Act I verschiebt sich der Fokus von der ergebnisoffenen Forschung hin zur industriellen Verwertung. Dies birgt die Gefahr, dass auch die Grundlagenforschung implizit oder explizit sich zunehmend an kurzfristigen, marktorientierten Zielen ausrichten muss. Für den VBIO gibt es allerdings keinen Zweifel, dass die erkenntnisgetriebene Grundlagenforschung jenseits des Umsetzungszwangs unter dieser Schwerpunktsetzung nicht leiden darf. Denn nur wenn angewandte und Grundlagenforschung auskömmlich finanziert sind, kann der gesamte Lebenszyklus biotechnologischer Forschung langfristig gesichert werden.
Der Entwurf des EU Biotech Act I sieht verschiedene Compliance-Pflichten vor. Insbesondere die zusätzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten gemäß Artikel 41-46 (Weitergabe von Material und Wissen und Gesichtspunkten der Biosicherheit) erhöhen die den Aufwand für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette – besonders aber für die biologische Grundlagenforschung, die auf den Austausch von genetischem Material angewiesen ist, noch weiter. Es besteht – gerade auch im Bereich internationaler Kooperationen - die Gefahr, dass sich Forschungsprojekte verzögern, abwandern oder ganz unterlassen werden.
Immerhin hat die EU-Kommission den Umstand der erhöhten Compliance-Pflichten erkannt und stellt verschiedene Unterstützungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote in Aussicht, die zumindest den administrativen Aufwand verringern sollen. Allerdings werden von diesen Erleichterungen nach Ansicht des VBIO vor allem kommerzielle Unternehmen und große Forschungsverbünde profitieren. Hochschulen und kleinere Institute werden die zusätzlichen Compliance-Kosten und den erhöhten administrativen Aufwand wohl selbst stemmen müssen.
Der VBIO sieht es daher als ressortübergreifende Aufgabe der Bundesregierung, entsprechende Unterstützungsstrukturen auch für die Academia aufzubauen bzw. die bestehenden, auf dem Engagement der wissenschaftlichen Community beruhende Unterstützungsstrukturen, finanziell zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Eine verpasste Chance ist es aus Sicht des VBIO, dass der EU Biotech Act I zwar die Abwanderung von jungen Talenten aus der EU beklagt, aber zur Förderung von Karrierewegen kaum konkreten Aussagen macht. Hier setzt der EU Biotech Act I weitgehend darauf, dass der Abbau regulatorischer Hürden und die beschleunigte Innovation per se dazu beitragen, Karrierewege innerhalb der EU attraktiv zu gestalten. Die Basis für attraktive Karrierewege wird an den Hochschulen gelegt. Hier gibt es laut VBIO viele gute Ideen, die Ausbildung zu stärken. Deren Umsetzung erfordert aber erhebliche Investitionen in Technik und Personal – ohne dass klar ist, woher diese Mittel kommen sollen.
Zur Kurzfassung und Volltext der Stellungnahme
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