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Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes: Bundesweit einheitliche Umsetzung notwendig

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DFG-Senatskommission für tierexperimentelle Forschung fordert Harmonisierung der Praxis bei Genehmigungsverfahren von Tierversuchen

Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die am 28. Mai im Bundesrat verabschiedete Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes, die auf eine EU-weite Harmonisierung des Schutzes der Versuchstiere zielt. Die nun beschlossenen gesetzlichen Anpassungen können dazu beitragen, durch das Erreichen gleicher Standards die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich wieder zurückzuerlangen und dabei hohe Tierschutzstandards zu gewährleisten. Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, fordert die DFG-Senatskommission die Bundesregierung und die Bundesländer auf, bei der Umsetzung des geänderten Tierschutzrechts bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen und Standards zu entwickeln, insbesondere für die Praxis der Genehmigung von Tierversuchen. Bislang wurde diese sehr uneinheitlich gehandhabt, da die Genehmigungsverfahren in den Händen der jeweiligen Landesbehörden der Bundesländer liegen.

„Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren haben negative Folgen für die tierexperimentelle Forschung in Deutschland und erschweren eine Verbesserung des Tierschutzes in der Forschung“, sagt die Vorsitzende der DFG-Senatskommission, Professorin Dr. Brigitte Vollmar. „Nur durch eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes in allen Bundesländern kann das Ziel der Novellierung erreicht werden, nämlich eine europaweite Harmonisierung des Tierschutzes und einheitliche Forschungsbedingungen in der tierexperimentellen Forschung.“ Bislang wurde in Deutschland die Genehmigungsfrist von 40 Tagen in 79 Prozent der Fälle überschritten, was im europäischen Vergleich eine hohe Quote darstellt.

Das jetzt verabschiedete Gesetz und die begleitende Verordnung, die in den nächsten Wochen beraten werden wird, umfassen unter anderem folgende Themen: die Umstrukturierung und Ausweitung der Genehmigungsverfahren, eine verstärkte Abfrage und Forderung der Umsetzung von Tierschutzmaßnahmen im Sinne des 3R-Prinzips (reduce, replace, refine), die Ausweitung der Kontrollen durch die Behörden sowie die Überarbeitung der Position des Tierschutzbeauftragten.

Besonders positiv ist dabei aus Sicht der DFG-Senatskommission für tierexperimentelle Forschung die gesetzliche Verankerung des 3R-Prinzips hervorzuheben, das ein etabliertes Leitprinzip des verantwortungsbewussten Umgangs mit Versuchstieren ist. Die Anwendung der 3R-Maßnahmen gehört seit Langem zum Forschungsalltag und hat zum Ziel, das Wohlergehen und den schonenden Umgang mit Versuchstieren zu verbessern, bei gleichzeitiger Wahrung höchster wissenschaftlicher Qualität. Das nun beschlossene Gesetz gibt daher nach Ansicht der DFG-Senatskommission die richtigen Rahmenbedingungen für eine EU-weite Harmonisierung im Umgang mit Versuchstieren vor.

Anlass für die Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes war das im Juli 2018 von der EU-Kommission bezüglich der Umsetzung der „EU Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Um die Kritikpunkte zu adressieren, leitete die Bundesregierung unter der Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums Ende 2019 eine Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Der erste Entwurf wurde im Februar 2020 vorgelegt. Im Rahmen einer Anhörung hatten geladene Verbände und Organisationen – darunter die DFG als Forschungsförderorganisation sowie eine Reihe von Tierschutzorganisationen – die Gelegenheit zur Kommentierung. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin mit Blick auf den Bedarf der tierexperimentellen Forschung angepasst.

DFG


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http://www.dfg.de/sktf