VBIO
Aktuelles aus den Biowissenschaften

Expertenlisten sollen Einstufung von Stoffen erleichtern - Neben der Pflanzenliste gibt es jetzt auch eine Pilzliste

PixabayCC0

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) veröffentlicht ihre Stofflisten in den Kategorien „Pflanzen“ und „Pilze“. Vertreter der zuständigen Bundesbehörden (BVL, BfR, BfArM), der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer, aus der Schweiz und Österreich sowie behördenexterne Experten aus den jeweiligen Fachgebieten haben die umfangreichen Listen erarbeitet. Mit ihrer Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie Pilzen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.

Die erste Auflage der Stoffliste Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ wurde 2014 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht. Der Trend zu exotischen und bisher in der Europäischen Union (EU) im Lebensmittelbereich eher unbekannten Stoffen ist weiterhin zu beobachten. Allerdings sind manche Stoffe toxikologisch bedenklich und somit in Lebensmitteln nicht zulässig oder entfalten eine pharmakologische Wirkung, wie sie laut der gesetzlichen Definition einzig Arzneimitteln vorbehalten ist. Sie dürfen dann nicht in Lebensmitteln eingesetzt werden.

Häufig besitzen die eingesetzten Stoffe auch keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel in der EU oder sind als Betäubungsmittel bekannt. Die korrekte Einstufung von Stoffen wird immer komplexer und stellt Behörden, Hersteller, aber auch Fachkreise und Verbraucher vor eine große Herausforderung.

Daher tagt die AG Stoffliste unter Federführung des BVL seit 2017 erneut und hat die „Pflanzenliste“ komplett überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Außerdem wurde eine „Pilzliste“ neu erstellt. Im März 2020 wurden die Entwürfe dieser Stofflisten zur Kommentierung veröffentlicht. Die zahlreichen eingegangenen Kommentare wurden bei der Finalisierung der Listen berücksichtigt.

BVL


Die aktuell publizierten Stofflisten können auf der Website des BVL heruntergeladen werden:

https://www.bvl.bund.de/stofflisten