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EU-Gerichtshof kippt Ausnahmen von Verbot bienenschädlicher Pestizide

Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (19. Januar) entschieden, dass den EU-Ländern keine befristeten Ausnahmen für verbotene, für Bienen schädliche Neonicotinoid-Pestizide mehr gewährt werden dürfen. 

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Das Gericht urteilte, dass die Mitgliedstaaten keine Ausnahmeregelungen mehr gewähren dürfen, die die Verwendung von Saatgut, das mit nach EU-Recht „ausdrücklich verbotenen“ Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, vorübergehend erlauben.

Lesen Sie den ganzen Artikel unter: www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/eu-gerichtshof-kippt-ausnahmen-von-verbot-bienenschaedlicher-pestizide/

Links: 3D Struktur des Neomycin Riboswitches mit gebundenem Liganden. Mitte: 3D Struktur des Tetracyclin Riboswitches mit gebundenem Liganden. Rechts: Exemplarische Visualisierung des Optimierungsprozesses.

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