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KMK beschließt Hygienemaßnahmen für kommendes Schuljahr

Die Kultusministerkonferenz hat einen gemeinsamen „Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen“ für die Länder beschlossen. Dieser dient den Ländern als Orientierung bei der Erstellung und Überarbeitung von schulischen Infektionsschutz- und Hygieneplänen für das Schuljahr 2020/2021.

Auf Detailregelungen wurde vor dem Hintergrund spezifischer Gegebenheiten vor Ort bewusst verzichtet. Einschlägig sind die jeweiligen landesspezifischen Regelungen.

Eine Person wäscht sich die Hände

Bild von Couleur auf Pixabay

Die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung. Wir haben es gemeinsam geschafft, die Infektionszahlen sehr stark zurückzudrängen. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz am 18. Juni dieses Jahres die Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien beschlossen, sofern es das weitere Infektionsgeschehen zulässt. Es ist unsere Aufgabe, das Recht auf Bildung mit den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus in Einklang zu bringen. Das machen wir mit dem gemeinsamen Rahmenplan.“

Hubig betonte: „Ein weitestgehender Normalbetrieb mit Unterricht in Präsenzform kann nur dann funktionieren, wenn in unseren Schulen vor Ort die geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus erfordert es die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie, dass wir als Kultusministerinnen und Kultusminister das Infektionsgeschehen in Absprache mit den Gesundheitsbehörden weiterhin lokal, regional und landesweit sehr genau zu beobachten.“
(KMK)



Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen

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