VBIO

Was bedeutet "überzählig"?

Bei der Zucht von Wirbeltieren für Versuchszwecke werden zwangsläufig auch Tiere geboren, die nicht über die für die geplante wissenschaftliche Fragestellung notwendigen Merkmale wie zum Beispiel den passenden Genotyp oder das passende Geschlecht verfügen.

Auch sorgfältige Züchtung und Versuchsplanung können die Zahl dieser Tiere nur zu einem kleinen Teil reduzieren, denn die Mendelschen Gesetze führen zwangsläufig zu Nachkommen mit auch unerwünschten Genotypen.

Diese Tiere dürfen – in einer rein deutschen Interpretation bei der Umsetzung von EU-weiten Regelungen – ohne „vernünftigen Grund“ nicht getötet werden. Stattdessen sind sie in eine andere legitime Nutzung („Adoption“ durch Tierhalter, Verfütterung, Ausbildungszwecke) zu übergeben. Das ist aufwändig und auch nicht für alle Tiere (z. B. gentechnisch veränderte Tiere) möglich.

Mal davon abgesehen. dass der Begriff „vernünftiger Grund“ normativ sehr vage ist, schafft er auch weitere Rechtsunsicherheiten und Herausforderungenfür Forschende:

  • Die Haltung aller Tiere bis zu ihrem natürlichen Ende bindet erhebliche Forschungsgelder und Tierhaltungskapazitäten, die dann nicht mehr für die Forschung und Entwicklung von Therapien für Patienten zur Verfügung stehen.
  • Die für 2024 angestrebte Änderung des Tierschutzgesetzes sieht eine deutliche Strafverschärfung für Personen vor, die „wiederholt“ bzw. „in größeren Zahlen“ Tiere töten.
    Inwieweit dies auch für das Töten überzähliger Versuchstiere gilt, oder ob dies in unter bestimmten Bedingungen unter die Regelungen zum „vernünftiger Grund“ fällt, ist nicht abschließend geklärt.

Der VBIO hat sich in Frühjahr 2024 in einem Schreiben an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gegen die Verschärfungen der Regelungen gewährt und sich auch öffentlich positioniert, .z. B. hier