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Tierversuche: Statistik & Co

Wissenschaftliche Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, erheben regelmäßig die Zahl der Versuchstiere. Grundlage ist das deutsche Tierschutzrecht, insbesondere § 11a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit §7 der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Zahlen werden einmal im Jahr an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übermittelt von dort an die EU-Kommission wieter geleitet und veröffentlicht.

Wie wird gezählt?

Als "Versuchstiere" erfasst werden Tiere, die in Tierversuchen nach § 7 TierSchG eingesetzt werden ("Tiere in Tierversuchen") und Tiere, die nach § 4 TierSchG zu wissenschaftlichen Zwecken (z. B. zur Entnahme von Geweben oder Organen) getötet werden, ohne dass an ihnen Tierversuchen vorgenommen wurden.

Erfasst werden zusätzlich auch die Zahlen von genetisch veränderten Tieren, die gezüchtet und in Forschungseinrichtungen gehalten, aber nicht in Tierversuchen verwendet wurden ("Tiere in Haltung und Zucht"). Gemäß Artikel 54 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2010 / 63 werden die Anzahlen werden diese Zahlen erstmals 2018 (und dann alle fünf Jahre)  veröffentlicht.

Ethisch und juristisch ist zwischen Zucht- und Bestandstieren auf der einen und Versuchstieren auf der anderen Seite zu unterscheiden. Eine getrennte Erfassung erhöht die Transparenz - allerdings auch die Gefahr, "Äpfel mit Birnen zu vergleichen".

Warum gibt es in Laboren Tiere, die nicht in Tierversuchen eingesetzt werden?

Auch die gezielte Zucht von Versuchstieren kann nicht verhindern, dass Nachkommen mit unerwünschten (genetischen) Eigenschaften auftreten. Auch sind weder die Anzahl der Nachkommen noch deren Geschlecht exakt vorherbestimmbar. Kurz: Es ist prinzipiell nicht möglich, eine Zucht so anzulegen, dass eine ganz bestimmte Anzahl von Tieren mit exakt definierten genetischen Eigenschaften zu einem vorgegebenen Zeitpunkt im richtigen Entwicklungszustand zur Verfügung steht.

Die Anzahl der Tier in der Zucht ist gleichwohl limitiert - aus praktischen, aber auch regulatorischen Gründen, Denn schon die Zucht von Tieren für Tierversuche ist genehmigungspflichtig.

Entwicklung der Tierversuchszahlen

Wie hat sich die Zahl der Versuchstiere entwickelt? Worauf ist bei der Interpretation von Einzelangaben zu achten?  
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Zahlen zu Tierversuchen in den Bundesländern

Die Initiative Tierversuche verstehen hat Details und Besonderheiten zu Tierversuchen in den einzelnen Bundesländern übersichtlich aufgeschlüsselt.
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Offizielle Zahlen des BMEL

Die Versuchstierzahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für 2018 finden sie hier.
Eine Kommentierung durch die Initiative "Tierversuche verstehen" finden Sie hier.



Weitere Informationen zu Tierversuchen und zur Anzahl der Versuchstiere erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner "Tierversuche verstehen".