Hier geht es zur Seite: FAQ: Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Dazu geäußert haben sich auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und German U15:
Die HRK begrüßt den Vorschlag einer Postdoc-Phase mit einer Befristungsmöglichkeit nicht unter vier Jahren – nur so kann es den Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in vielen Fächern gelingen, nach der Promotion einen neuen Schwerpunkt in Forschung und Lehre und ein eigenständiges wissenschaftliches Profil zu entwickeln. Ob eine dauerhafte Karriere in der Wissenschaft – oder außerhalb – möglich und aussichtsreich ist, entscheidet sich in dieser Qualifikationsphase. Mindestlaufzeiten für Erstverträge in der Promotions- und in der Postdoc-Phase, wie im Referentenentwurf vorgesehen, führen zu einem erhöhten Maß an Verlässlichkeit, das dem wissenschaftlichen Qualifikationsprozess angemessen ist.
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German U15 begrüßt, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem heute vorgestellten Referentenentwurf die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) weiter konkretisiert. Der Entwurf ist das Resultat einer langen und polarisierenden Debatte. Im Ergebnis ist ein Kompromiss entstanden, der erhebliche Veränderungen besonders im Postdoc-Bereich bringt, aber auch eine belastbare Arbeitsgrundlage für die weitere Gestaltung wissenschaftlicher Karrierewege bildet.
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Weitere Stimmen und Kommentare zum WissZeitVG finden sich auch in dem Blog von Jan-Martin Wiarda
Hier finden Sie den Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom BMBF