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HRK: Energiepreis-Abfederung für Hochschulen weiter konsequent angehen – Mitgliederversammlung würdigt erste Maßnahmen

Die aktuellen Preissteigerungen für Erdgas, Fernwärme und Strom stellen die deutschen Hochschulen trotz ambitionierter eigener Energiesparmaßnahmen und erster flankierender Entlastungszusagen der Politik weiterhin vor enorme Herausforderungen. Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begrüßte und würdigte daher die in Bund und Ländern bereits getroffenen Unterstützungsmaßnahmen, appellierte in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag in Jena zugleich aber eindringlich an die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene, weitere Schritte zur Entlastung der Hochschulen folgen zu lassen und diesbezüglich rasch Verlässlichkeit sicherzustellen.

Insbesondere die Ausweitung geplanter Härtefallregelungen auf Hochschulen, die von den teils extremen Preissteigerungen besonders belastet sind, sei unerlässlich.

HRK-Präsident Peter-André Alt erklärte dazu heute in Berlin: „Bund und Länder haben sich auf eine allgemeine Dezember-Soforthilfe für den Bezug von Erdgas- und Fernwärme sowie auf eine im Frühjahr 2023 greifende, an Schwellenwerte gebundene Gas- und Strompreisbremse geeinigt. Ich begrüße ausdrücklich, dass davon auch Hochschulen und Wissenschaft profitieren sollen. Es ist sehr erfreulich und ein wichtiges Signal der Anerkennung, dass die Dezember-Soforthilfe allen Hochschulen unabhängig von Größe oder Profil zugutekommen wird. Nun sind die Abgeordneten des Bundestags aufgerufen, die Rolle und besondere Bedarfe der Hochschulen auch bei der gesetzlichen Festlegung der weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen.“

Die Mitgliederversammlung der HRK stellte nachdrücklich klar, dass Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben notwendigerweise einen hohen Energieverbrauch aufweisen, weil viele Wissenschaftszweige in Lehre, Forschung und Transfer spezifische technische Anlagen, Labors und digitale Infrastrukturen benötigen und stromintensive Rechenzentren an allen Hochschulen den wissenschaftlichen Grundbetrieb sichern. Zudem werde gerade an den Hochschulen besonders energieintensive Forschung betrieben. Der Unterhalt beispielsweise von Hochleistungsrechnern, Laserlaboren, Plasmabeschleunigern, Massenspektrometern, temperatursensiblen Umgebungen in der Tier- und Pflanzenforschung oder anderen speziell ausgerüsteten Forschungsgebäuden und -anlagen wirke sich angesichts der aktuellen Preissteigerungen für Energie teilweise dramatisch auf die Hochschulhaushalte aus.

„Natürlich sind zuvorderst die Länder in der Pflicht, ihre Hochschulen so auszustatten, dass diese auch in der Krise ihren Kernaufgaben in der zurecht geforderten Qualität nachkommen können“, so HRK-Präsident Alt weiter. „Die länderseitig avisierten Entlastungsprogramme müssen daher nun ebenfalls zügig umgesetzt werden. Die etwa in Berlin und Brandenburg bereits getroffenen Regelungen haben hier aus unserer Sicht Vorbildcharakter. Allerdings ist angesichts der Herausforderungen klar, dass die Hochschulen vielseitige Unterstützung und finanzielle Entlastung benötigen, sowohl aus den Ländern als auch – insbesondere mit Blick auf die geplante Härtefallregelung – vom Bund.“

Auch die Studierenden benötigten nun schnellstmöglich Klarheit über die konkreten Auszahlungsmodalitäten der am Freitag vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 200 €. „Es kommt jetzt darauf an, das vorgesehene staatliche Antrags- und Auszahlungsverfahren effizient zu gestalten, sodass die Hilfe die Studierenden tatsächlich kurzfristig erreichen kann. Die Zeit drängt, weil die Preissteigerungen sie strukturell besonders hart treffen. Die Hochschulen haben daher bereits frühzeitig angeboten, ihren Studierenden einen geeigneten Anspruchsnachweis, etwa in Form eines individuellen Identifikationscodes, bereitzustellen“, unterstrich Alt und erklärte weiter: „Die Hochschulen im Winter offenzuhalten und Studium, Lehre und Forschung trotz Krise bestmöglich zu gewährleisten, ist erklärtermaßen gemeinsame Priorität von Hochschulen, Bund und Ländern. Jetzt müssen den ersten guten Schritten weitere bedarfsgerechte Lösungen folgen, um den Hochschulen und allen Hochschulangehörigen die nötige Planungssicherheit zu geben.“

HRK