Konkret sieht der Entwurf vor:
- Tierversuche, die bislang lediglich anzeigepflichtig waren, sind künftig genehmigungspflichtig.
- Die Regelungen zur Prüfung von Versuchsanträgen durch die zuständigen Behörden werden angepasst: Es wird herausgestellt, dass diese Prüfung angemessen detailliert und nach bestimmten Kriterien erfolgen muss.
- In Bezug auf die Kontrolle von Versuchstiereinrichtungen wird ausdrücklich geregelt, dass ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigung erfolgen muss.
- Zudem muss die Häufigkeit der Kontrollen zukünftig auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen.
- Neu geregelt werden außerdem die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten in den Forschungseinrichtungen und die Zusammensetzung und Aufgaben des dortigen Tierschutzausschusses. Ziel dieser Änderungen ist es, die Tätigkeiten des Tierschutzbeauftragten und des Tierschutzausschusses stärker voneinander abzugrenzen. Dadurch soll insbesondere die Unabhängigkeit des Tierschutzbeauftragten gestärkt werden.
Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es grundsätzlich, Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken durch Alternativen zu ersetzen. Die Bundesregierung leistet im Hinblick auf die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie Verfahren, die mehr Tierschutz garantieren, innerhalb der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag.
BMEL
Der VBIO engagiert sich zum Thema Tierversuche. So haben wir 2018 gemeinsam mit unseren Mitgliedsgesellschaften eine Grundsatzposition zu wissenschaftlichen Tierversuchen erarbeitet. Diese legt dar, warum und in welchen Bereichen wissenschaftliche Tierversuche auch weiterhin benötigt werden und mahnt die Angleichung der tierschutzrechtlichen Standards auf internationaler Ebene an. Erforderlich ist auch eine wissensbasierte und transparente Debatte zu Tierversuchen, in der größere Zusammenhänge verantwortungsvoll abgewogen und die Konsequenzen eines Verzichtes auf Tierversuche explizit benannt werden.dafür. Diese und andere Initiativen des VBIO finden Sie hier