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Rund eine Milliarde Euro aus freigewordenen BAföG-Mitteln

Bild von Willfried Wende auf Pixabay

Für das Jahr 2024 haben die Länder eine Entlastungssumme durch freigewordene BAföG-Mittel von rund 1,073 Milliarden Euro gemeldet. Damit liegt der Wert etwa 17 Millionen Euro unter der Entlastungssumme von 2023 und entspricht dem Niveau von 2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/400) mit dem Titel „Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel“ hervorgeht.

Elf Bundesländer meldeten in dem Bericht für das Haushaltsjahr 2024 dieselbe oder eine nahezu gleiche Entlastungssumme wie für 2023. Einen leichten Rückgang der tatsächlichen BAföG-Entlastungsmittel für 2024 verzeichneten Hamburg (-2,9 Mio. Euro), Mecklenburg-Vorpommern (-2,4 Mio. Euro), Niedersachsen (-5,9 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (-2,9 Mio. Euro) und Thüringen (-2,8 Mio. Euro).

Seit 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die BAföG-Mittel allein. Mit einem Beschluss vom 4. November 2025 hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, jährlich darüber zu informieren, wie die Länder diese freigewordenen Mittel einsetzen. Während Hessen und Sachsen-Anhalt die Mittel nach eigenen Angaben beispielsweise ausschließlich im Hochschulbereich eingesetzt haben, konzentrierte sich Schleswig-Holstein hierbei nur auf den schulischen Bereich.

Wie schon im Vorjahr wurden im Schulbereich laut Bericht insbesondere Ausgaben für zusätzliches Personal, „Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung“ genannt. Bremen habe zusätzlich die Ausstattung von Berufsschulwerkstätten und Mecklenburg-Vorpommern den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals finanziert. Die gemeldeten Verwendungen in diesem Bereich beliefen sich auf rund 510,6 Millionen Euro.

Für den Hochschulbereich wurden Verwendungen in Höhe von rund 801,6 Millionen Euro angegeben - etwa „um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mitzufinanzieren“. Auch für eine bessere Qualität in der Lehre seien Mittel eingesetzt worden.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länderberichte auf freiwilliger Basis erfolgen und sich im Detaillierungsgrad unterscheiden. In einigen Fällen - etwa in Niedersachsen oder Hamburg - sei eine exakte Zuordnung der Entlastungssumme zu konkreten Maßnahmen haushaltsrechtlich nicht möglich.

(hib)