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Die Sicherheitsunterweisung als Schutzmaßnahme – die neue GenTSV

Sicherheitsunterweisungen gehören zu den Schutzmaßnahmen. Es gibt mit Inkrafttreten der neuen GenTSV ab März 2021 eine interessante Änderung in den Vorgaben.

Wir kennen es alle mehr oder weniger, die neue Kollegin fängt an und muss eine Menge an Unterweisungen über sich ergehen lassen. Sicherheitsunterweisungen sind zeitraubend und ermüdend für alle Beteiligten und werden daher oft als unbeliebte Tätigkeit wahrgenommen. Aber sie sind u.a. auch in der GenTSV vorgeschrieben und gelten als wichtige Schutzmaßnahme. Während nach der aktuellen GenTSV die Unterweisung grundsätzlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen muss (§12, Abs. 3, GenTSV), sieht die neue GenTSV, die ab März 2021 in Kraft tritt, vor, dass die Unterweisung für Tätigkeiten in S1-Anlagen auch mittels elektronischer Kommunikationsmittel mit Erfolgskontrolle und jeweils arbeitsplatzbezogen erfolgen kann (§ 17, Abs. 4, GenTSV 2019).

Was bedeutet dies rein praktisch? Zumindest für die Unterweisungen in den gentechnischen S1-Anlagen können die Verantwortlichen nun ein neues Konzept anwenden, was zukünftig gewiss zu einer Arbeitserleichterung führen kann. Wird also zunächst Zeit in die Erstellung eines elektronischen Unterweisungswerkzeugs sowie einen Kontrollmechanismus für den Erfolg der Schulung investiert, kann die Unterweisung zukünftig losgelöst von der Anwesenheit des Verantwortlichen erfolgen. Ein großer Vorteil ist sicher, dass für den Unterweisenden langfristig weniger Zeit gebunden wird, aber auch, dass der oder die Unterwiesene die Schulung dann wahrnehmen kann, wenn sie oder er sich entsprechend aufnahmebereit fühlt, was möglicherweise losgelöst von anderen Unterweisungen erfolgen kann. Es ist dann also damit zu rechnen, dass die Inhalte besser aufgefasst werden können. Sollte sich bei der Erfolgskontrolle herausstellen, dass nicht alle Inhalte verstanden wurden, kann die verantwortliche Person gezielt auf einzelne Inhalte erneut eingehen, was wahrscheinlich zu einem besseren Gesamtverständnis führt. Man darf also gespannt sein, wie sich die neuen Konzepte, die nun entstehen werden, in der Praxis bewähren.

 Dr. Annabel Höpfner , https://www.advogenconsult.de