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Bund und Länder ziehen Bilanz: Hochschulpakt ermöglicht 1,63 Mio. zusätzliche Studienanfänger/innen

Mit dem Hochschulpakt sicherten Bund und Länder in den Jahren 2007 bis 2020 in Reaktion auf eine steigende Studiernachfrage ein am Bedarf orientiertes Studienplatzangebot, durch das insgesamt 1,63 Millionen Studienanfängerinnen und -anfänger zusätzlich an einer Hochschule starten konnten.
In einem Abschlussbericht ziehen Bund und Länder nun eine Bilanz des insgesamt mit 39 Milliarden Euro ausgestatteten Programms, das seit 2021 mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken fortgeführt wird.

Mit den Mitteln, die Bund und Länder mit dem Hochschulpakt bereitgestellt haben, bewältigten die deutschen Hochschulen eine bemerkenswerte Kraftanstrengung: Ihnen gelang es, ihre Kapazitäten entschieden auszubauen, erheblich mehr Studentinnen und Studenten pro Jahr auf-zunehmen und dabei weiterhin die hohe Qualität des Studiums aufrechtzuerhalten. Betrug die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Jahr 2005 noch 363.000, so stieg diese auf knapp 519.000 im Jahr 2011. Seither nehmen kontinuierlich jedes Jahr etwa eine halbe Million Menschen in Deutschland ein Studium auf.

Die Bilanz zeigt, dass weitere von Bund und Ländern mit dem Hochschulpakt verfolgten Ziele erreicht wurden, beispielsweise:

• Um den zunehmenden Bedarf an praxisnah ausgebildeten Fachkräften zu decken, konnte der Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger an Fachhochschulen und Hoch-schulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW) gesteigert werden. Entfielen im Jahr 2005 noch 34 % aller Studienanfängerinnen und -anfänger auf die FH/HAW, so starteten im Jahr 2020 bereits 46 % der Studierenden an einer FH/HAW.

• Über die gesamte Laufzeit des Hochschulpakts konnten die Hochschulen ihr hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal um 40 % (2020 gegenüber 2005) aufstocken. Die Zahl der Professorinnen und Professoren nahm dabei um 30 % zu.

• Der Personalausbau an den Hochschulen trug maßgeblich dazu bei, den Frauenanteil zu erhöhen. Nachdem Frauen im Jahr 2005 lediglich 14 % aller Professuren innehatten, gelang es, den Anteil der Professorinnen auf 26 % im Jahr 2020 anzuheben. Beim gesamten hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal konnte der Frauenanteil von 26 % im Jahr 2005 auf 38 % im Jahr 2020 gesteigert werden.

• Mit dem Personalausbau konnten die Hochschulen die Betreuungsrelation trotz stark steigender Studierendenzahlen weitgehend stabil halten. Zudem trugen mit dem Hochschulpakt finanzierte Maßnahmen wie z. B. Studienvorbereitungskurse, Tutorienprogramme und Beratungsangebote dazu bei, den Studierenden auch in Zeiten hoher Studiernachfrage ein qualitativ hochwertiges Studium zu gewährleisten.

Die Bilanz von Bund und Ländern zum Hochschulpakt und zur Umsetzung in den 16 Ländern ist der jetzt erschienenen Publikation „Hochschulpakt 2020 – Abschlussbericht von Bund und Ländern“ zu entnehmen. Diese ist online unter www.gwk-bonn.de abrufbar und kann als Heft 81 der „Materialien der GWK“ beim Büro der GWK (gwk@gwk-bonn.de) angefordert werden.

Der Hochschulpakt wurde zum 1. Januar 2021 abgelöst vom Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, der die Studienkapazitäten und die Qualität an den Hochschulen sichern soll.

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