Die Staatengemeinschaft hat in dieser Nacht auf der Weltnaturkonferenz im kanadischen Montreal eine globale Vereinbarung für Schutz, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung der Natur beschlossen. Ein wesentliches Ziel der neuen Vereinbarung ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen. Außerdem sollen die Risiken durch Pestizide bis 2030 halbiert werden. Um weltweit kontrollieren zu können, wie es der Natur geht, und ob die Ziele erreicht werden, gibt es erstmals einheitliche Indikatoren in einem Monitoringrahmen. Ebenso wurden Möglichkeiten geschaffen, um nachzubessern, wenn Länder die Ziele nicht erreichen. Außerdem sollen Länder des globalen Südens bei der Umsetzung der neuen Vereinbarung jeweils jährlich bis 2025 mit 20 Milliarden und bis 2030 mit 30 Milliarden US-Dollar unterstützt werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Beschluss von Montreal spannt einen Schutzschirm für unsere Lebensgrundlagen auf. Die Staatengemeinschaft hat sich dafür entschieden, das Artenaussterben endlich zu stoppen. Nach langen und anstrengenden Verhandlungen ist uns eine Abschlussvereinbarung geglückt, die große Entschlossenheit ausstrahlt. Die Ziele sind klar: Mindestens 30 Prozent der weltweiten Landes- und Meeresfläche werden bis 2030 unter Schutz gestellt, die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Pestizide und gefährliche Chemikalien wird bis 2030 halbiert und umweltschädliche Subventionen von 500 Milliarden Dollar abgebaut. Wir haben uns dazu verpflichtet, 30 Prozent der geschädigten Naturräume wiederherzustellen. Heute ist ein guter Tag für den weltweiten Natur- und Umweltschutz. Indem wir Natur schützen, schützen wir uns selbst und sichern auch für unsere Kinder eine lebenswerte Umwelt."
Bis 2030 soll der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden. Um das zu erreichen, hat die Staatengemeinschaft vier langfristige Ziele bis 2050 und 23 mittelfristige Ziele bis 2030 beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel die Ziele, dass die Lebensmittelverschwendung und die Verbreitung invasiver Arten bis 2030 halbiert werden sollen und dass Staaten ermöglichen sollen, dass Unternehmen und Finanzinstitutionen Aktivitäten offenlegen, die sich schädlich auf die biologische Vielfalt auswirken.
Die Umsetzung der Vereinbarung macht zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Daher sollen bis zum Jahr 2030 weltweit jährlich 200 Milliarden US-Dollar für den Schutz der biologischen Vielfalt mobilisiert werden. Auch biodiversitätsschädigende Anreize, wie z.B. Subventionen, sollen um 500 Milliarden US-Dollar bis 2030 abgebaut werden. Um Entwicklungsländer gezielt bei der Umsetzung des Abkommens zu unterstützen, wird außerdem ein neuer „Global Biodiversity Framework Fund“ gegründet. Dieser wird von der „Global Environment Facility“ eingerichtet. Die Länder des globalen Südens sollen bei der Umsetzung der neuen Vereinbarung bis 2025 mit 20 Milliarden und bis 2030 mit 30 Milliarden US-Dollar unterstützt werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte bereits auf der UN- Generalversammlung im September 2022 zugesagt, dass Deutschland ab 2025 1,5 Milliarden für die internationale Biodiversitätsfinanzierung zur Verfügung stellen werde.
Um die Länder des globalen Südens bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategien zu unterstützen, wurde auf der Weltnaturkonferenz in Montreal unter anderem eine neue Partnerschaft ins Leben gerufen. Deutschland wird diese „NBSAP Accelerator Partnerschaft“ in einer ersten Startphase mit insgesamt 29 Millionen Euro unterstützen.
Außerdem wurde entschieden, einen multilateralen Mechanismus für das Teilen der Vorteile aus der Nutzung digitaler Sequenzinformationen zu genetischen Ressourcen zu etablieren. Digitale Sequenzinformationen sind Träger der Erbinformationen eines Lebewesens als Abfolge von Buchstaben dargestellt und diese Darstellung in digitaler Form gespeichert. DSI wird genutzt für Grundlagenforschung aber auch für kommerzielle Zwecke. Aus der Nutzung von DSI können finanzielle Vorteile oder Gewinne entstehen, die sich aus der Nutzung ergeben. Die Nutzung von genetischen Ressourcen soll eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile sicherstellen. Dafür wird nun der Vorteilsausgleichsmechanismus in einem fairen, transparenten und inklusiven Prozess weiter ausgestaltet und operationalisiert, der zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz (CBD COP 16) abgeschlossen sein soll.
Um den Zustand der biologischen Vielfalt zu verbessern, wurde auf nationaler Ebene in Deutschland bereits damit begonnen, die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, kurz NBS, zu überarbeiten und zu aktualisieren. In der NBS werden die globalen Ziele – und auch die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 – mit konkreten nationalen Zielen und Maßnahmen unterfüttert. In Deutschland sind bereits große Flächenanteile an Land und im Meer geschützt. Bund und Länder arbeiten gemeinsam daran, dass die geschützten Lebensräume sowie die wichtigen Beiträge dieser Gebiete zum natürlichen Klimaschutz gesichert bzw. gestärkt und bei Bedarf wiederhergestellt werden. Dafür soll ein Aktionsplan Schutzgebiete aufgelegt werden. Dabei soll ein klarer Schwerpunkt auf die qualitative Fortentwicklung der bestehenden Schutzgebiete liegen.
BMU